Woche des Sehens vom 8. bis 15. Oktober 2015
Unter dem Motto „Auf Augenhöhe“ weisen Augenärzte, Selbsthilfeorganisationen und internationale Hilfswerke auf die Bedeutung von Kontrolluntersuchungen und die Situation blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland sowie in Entwicklungsländern hin. Sie möchten auch anhand von Beispielen aus ihrer Arbeit zeigen, wie wichtig eine Begegnung auf Augenhöhe ist.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Region Oberfranken ist für folgende Leistungen bzw. Feststellungen für blinde Menschen zuständig:
1. Mit dem Blindengeld als reiner Landesleistung trägt der Freistaat Bayern der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung. Es setzt keine Pflegebedürftigkeit voraus, ist einkommensunabhängig und steuerfrei.
Das volle Blindengeld beträgt monatlich 556 €.
Das Blindengeld wird nur zur Hälfte gezahlt, wenn sich die blinde Person in einem Heim oder in einer gleichartigen Einrichtung aufhält und die Kosten des Aufenthaltes ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger, z.B. Sozialhilfeträger, gesetzliche Krankenkassen, Pflegekassen oder Beihilfeträger bestritten werden oder Leistungen der privaten Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
Gekürzt wird das Blindengeld zum Beispiel bei Leistungen aus der Pflegeversicherung. Oder wenn man in einer Einrichtung wohnt, die von Trägern der Sozialversicherung gefördert wird.
Im Regierungsbezirk Oberfranken erhielten im August 2015 insgesamt 1.183 Personen Blindengeld, davon 548 das volle Blindengeld und 635 ein gekürztes.
2. Taubblinde Menschen erhalten in Bayern monatlich 1.112 €.
Die spezielle Lebenssituation von taubblinden Menschen, die in den Bereichen Kommunikation, Information, Mobilität und der alltäglichen Lebensführung auf zahlreiche Assistenzleistungen oder spezielle Hilfsmittel angewiesen sind, soll durch ein doppeltes Blindengeld berücksichtigt werden.
3. Bei Blindheit wird das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis zuerkannt. Das Merkzeichen Bl ermöglicht verschiedene Nachteilsausgleiche, wie die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke (wird kostenlos ausgestellt), Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, einen Pauschbetrag bei der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung in Höhe von 3.700 € u. a.
Außerdem erhalten Blinde und Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 wegen der Sehbehinderung das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Nach dem seit dem 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitragsrecht wird Personen mit Merkzeichen RF der Rundfunkbeitrag auf ein Drittel ermäßigt.
4. Ferner können Blinde und Sehbehinderte, die berufstätig sind, bzw. deren Arbeitgeber verschiedene Leistungen durch das Integrationsamt erhalten (Einrichtung spezieller Arbeitsplätze, wie z. B. für blinde Telefonisten, laufende Lohnkostenzuschüsse etc.). Das Integrationsamt ist Teil des Zentrums Bayern Familie und Soziales.
Ratsuchende können sich an die Regionalstelle Oberfranken des ZBFS in der Hegelstraße 2 in Bayreuth (Tel. 0921/605-1) oder am Dienstort in Selb (Gebrüder-Netzsch-Str. 19, Tel. 09287/803-0) wenden.
Zusätzlich kommen wir jeden Monat zu einem Sprechtag in folgende Städte:
- Bamberg (Rathaus, Maxplatz 3),
- Hof (Bürgerzentrum der Stadt Hof, Karolinenstr. 40)
- und in den Landratsämtern Coburg, Forchheim, Kronach, Kulmbach und Lichtenfels.
Die einzelnen Sprechtagstermine und weitere Informationen finden sich im Internet unter http://www.zbfs.bayern.de
Neueste Kommentare