Stadt Forchheim: Autos werden gepfändet

Stadt senkt den Aufwand und spart so Steuergelder

Ein städtischer Mitarbeiter der Vollstreckung bringt probeweise eine pneumatische Wegfahrsperre an. Foto: Stadt Forchheim

Ein städtischer Mitarbeiter der Vollstreckung bringt probeweise eine pneumatische Wegfahrsperre an. Foto: Stadt Forchheim

Die Stadt Forchheim geht neue Wege, um die Zahlungsmoral von Bürgern und Unternehmen zu verbessern: Bei besonders hartnäckigen und wiederholten Fällen von Zahlungsunwilligkeit wird künftig das Auto gepfändet.

Damit müssen Fahrzeughalter rechnen, die ihre Schulden aus öffentlich-rechtlichen Abgaben nicht begleichen. Das sind insbesondere die Gewerbesteuer, die Grundbesitzabgaben, Verwaltungsgebühren sowie Verwarnungs- und Bußgelder.

Es geht nicht um Parksünder, die mal ein Knöllchen übersehen haben, sondern um Zahlungspflichtige, die beharrlich und fortlaufend oder mit größeren Beträgen im Rückstand sind. Wer auf mehrmalige Aufforderung zur Zahlung seiner offenen Forderungen nicht reagiert, dem droht künftig die Autopfändung mit dem sogenannten Ventilwächter.

Diese Maßnahme wird selbstverständlich im Vorfeld angekündigt.

Die Stadt kämpft immer häufiger mit Zahlungspflichtigen, die ihre Schulden trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlen. Im Durchschnitt müssen pro Monat 350 Mahnungen verschickt werden. Auch die Zahl der Vollstreckungen steigt: Im vergangenen Jahr mussten ca. 1.900 Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden, 2013 waren es rund 1.700.

Kathrin Gutsche, Leiterin der Stadtkasse, erklärt: „Die Mehrzahl der Zahlungspflichtigen begleicht ihre Rechnungen pünktlich. Aber einige wenige verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand. Ein Vollstreckungsverfahren ist sehr aufwändig und langwierig und damit auch teuer. Wir müssen dafür unnötig Steuergelder einsetzen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Unser Ziel ist es, diese Aufwendungen soweit wie möglich zu reduzieren. In anderen Städten wird der Ventilwächter bereits erfolgreich eingesetzt. Wir werden deshalb künftig auch in Forchheim damit arbeiten.“

Darüber weist sie darauf hin, dass im Fall von Rückständen bei der Stadt gegebenenfalls auch stundet oder eine Ratenzahlung vereinbart werden kann, wenn sich der Zahlungspflichtige rechtzeitig mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzt, um die entsprechenden Voraussetzungen zu klären.

Der Ventilwächter ist eine pneumatische Wegfahrsperre, die auf die Reifenventile gesetzt wird und so der Sicherstellung des gepfändeten Fahrzeugs dient. Wird das Auto trotzdem bewegt, aktiviert sich der Ventilwächter und lässt die Luft aus dem Reifen. Je nach Geschwindigkeit ist der Reifen nach 200 bis maximal 500 Metern leer. Damit der „Platten“ den Fahrer nicht unvorbereitet trifft, werden selbstklebende gelbe Warnzettel am Fahrzeug angebracht, die auf die Pfändung hinweisen. Außerdem wird der Schuldner persönlich oder per Post über die Pfändung informiert. Werden die Rückstände nicht innerhalb von drei Tagen bezahlt, wird das Auto kostenpflichtig abgeschleppt und später versteigert. Die mutwillige Entfernung des Ventilwächters ist eine Straftat.