Neues Schuljahr beginnt – Vorsicht, ABC-Schützen sind unterwegs!
OBERFRANKEN. Es ist wieder so weit, in wenigen Tagen beginnt für unsere ABC-Schützen ein neuer, spannender Lebensabschnitt. Für die jungen Verkehrsteilnehmer birgt der Schulweg aber auch Gefahren und stellt daher eine große Herausforderung für sie dar. Deshalb appelliert die Oberfränkische Polizei an alle Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksicht und Vorsicht im Straßenverkehr. Bei verstärkten Kontrollen zum Schulbeginn wollen die Polizisten auch die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht überwachen.
Mit Beginn des neuen Schuljahres am 15. September 2015 bewegen sich viele Schulanfänger noch unsicher auf den Straßen, weil sie mit dem Schulweg und dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr noch nicht oder noch nicht optimal vertraut sind. Damit sie sicher und gefahrlos ankommen, engagieren sich neben der Polizei auch weitere Institutionen und ehrenamtliche Helfer, wie beispielsweise Schülerlotsen, für die Sicherheit auf dem Schulweg. Ein besonderer Appell der Oberfränkischen Polizei richtet sich an die erfahrenen Verkehrsteilnehmer, die zu mehr Rücksicht und einem vorbildlichen Verhalten insbesondere gegenüber den Schülern an Fußgängerwegen, Kreuzungen und Einmündungen aufgerufen werden.
Deutlicher Rückgang der Schulwegunfälle
Erfreulicherweise können die Statistiker für das vergangene Jahr einen deutlichen Rückgang der Schulwegunfälle in Oberfranken um -19,51 Prozent verzeichnen. Waren es im Jahr 2013 noch 41 Verkehrsunfälle mit Schulkindern, so sank diese Zahl im Jahr 2014 auf 33 Verkehrsunfälle. Dabei erlitten 34 Schüler leichte und sieben Schulkinder schwere Verletzungen. Kein Schulwegunfall in Oberfranken endete tödlich.
Richtiges Verhalten sollte trainiert werden
Sicherheit vor Schnelligkeit lautet die Devise. Der schnellste Weg zur Schule ist nicht unbedingt auch der sicherste. Eltern sollten mit den künftigen Schulkindern schon vor dem großen Tag der Einschulung den geeigneten Weg immer wieder üben, dabei aufmerksam das Verhalten der Sprösslinge vor allem an neuralgischen Punkten beobachten und den Ablauf gegebenenfalls geduldig wiederholen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Kinder sehr früh ihren Schulweg alleine meistern sollen.
Dabei spielt auch die korrekte Verhaltensweise der Erwachsenen im Sinne einer Vorbildfunktion eine herausragende Rolle. Kinder orientieren sich am Verhaltensmuster von Erwachsenen und imitieren dabei richtiges, aber eben auch falsches Handeln. Diesen Umstand sollten vor allem die Eltern aber auch jeder andere erwachsene Verkehrsteilnehmer – ob zu Fuß oder mit Fahrrad und Auto – zu jeder Zeit beachten.
Tipps der Oberfränkischen Polizei
Hier eine kleine Auswahl von Ratschlägen Ihrer Polizei für die Übungsgänge mit den Schulanfängern:
- Eine grüne Fußgängerampel garantiert den Kindern nicht, dass kein Auto kommt. Erst vom Bordstein losgehen, wenn alle Autos wirklich stehen geblieben sind.
- Der Zebrastreifen ist leider auch nur dann wirklich sicher, wenn alle Autofahrer sich an den Vorrang der Fußgänger halten und das Auto stoppen. Deshalb gilt auch hier: erst losgehen, wenn die Autos stehen.
- Der Gehweg ist grundsätzlich für Fußgänger da. Trotzdem lauern Gefahren an Grundstücksausfahrten, wo Autos ein- und ausfahren.
- Kinder sollten niemals zwischen geparkten Autos durchgehen, um eine Fahrbahn zu überqueren. Der Autofahrer sieht sie möglicherweise aufgrund der Sichthindernisse viel zu spät.
- Der kürzeste Schulweg ist nicht immer der sicherste. Wählen Sie einen Schulweg mit möglichst wenig Verkehrskreuzungen und schlecht einsehbaren Ausfahrten.
- Tauschen Sie die Rollen und lassen Sie sich den Schulweg einmal von Ihrem Kind erklären. So erkennt es Gefahrenstellen häufig selbst.
- Wenn die Schule weiter entfernt ist und Sie Fahrgemeinschaften bilden, muss in jedem Fahrzeug für jedes Kind ein entsprechender Kindersitz vorhanden sein. Sichern Sie die Kinder auch auf Kurzstrecken richtig.
- Lassen Sie vor dem Schulbeginn keine Hektik aufkommen. Wer morgens früher aufsteht, kann den Tag ruhiger beginnen. Kinder, die in Zeitnot zur Schule hasten, sind unachtsam und machen Fehler im Straßenverkehr.
Reflektierende Accessoires und helle Kleidung
Reflektoren an den neuen Schulranzen für die Kleinsten sind nahezu bei allen Herstellern mittlerweile obligatorisch. Zusätzlich empfiehlt sich allerdings gerade in der dunklen Jahreszeit, die Schulkinder mit hellen Kleidungsstücken auf den Schulweg zu schicken und auch beim Kauf von Schuhwerk auf Modelle mit Reflektoren zurück zu greifen. Ergänzend hierzu gibt es leuchtend gelbe Sicherheitsdreiecke zum Tragen über der Kleidung für die Erstklässler. Gerade in den Monaten Oktober bis Februar laufen die Schüler im Dunkeln oder während der Dämmerung frühmorgens ihren Weg zur Schule und werden nachweislich von Autofahrern durch diese Accessoires besser wahrgenommen.
Nicht gleich mit dem Fahrrad zur Schule
Schulanfänger sollten noch nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Kinder sind in diesem Alter mit den Regeln und Gefahren im Straßenverkehr überfordert. Die Nutzung des Fahrrades empfiehlt sich erst ab bestandener Radprüfung, die in der Regel im vierten Schuljahr absolviert werden kann.
Das Verhalten an Bushaltestellen einschließlich Ein- und Aussteigen sollte ebenfalls vor Schulbeginn mit den Kindern geübt werden.
Trainings für die Kleinen – Überwachung für die Großen
Besonders geschulte Verkehrserzieher der Oberfränkischen Polizei führen zu allen diesen Themen Sicherheitstrainings mit den Schulkindern durch und üben mit den Schülern unter dem Motto „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“ direkt im Verkehrsraum rund um ihre jeweilige Schule.
Mit Schulbeginn am 15. September 2015 und darüber hinaus wird die Polizei im Umfeld von Schulen, Bushaltestellen und anderen neuralgischen Punkten oberfrankenweit verstärkt Überwachungsaktionen durchführen, um die Sicherheit der Kinder auf dem Weg in die Schulen zu erhöhen und alle Verkehrsteilnehmer für die Belange der Kleinsten zu sensibilisieren.
Keine Ausrede für Gurtmuffel
Eine Auswertung der bayernweiten Verkehrsunfallstatistik ergab, dass im Jahr 2014 jeder vierte tödlich verunglückte Autoinsasse nicht angegurtet war. In Oberfranken hatten von den 14 getöteten Fahrzeuginsassen im vergangenen Jahr, vier der Insassen nachweislich keinen Sicherheitsgurt angelegt. Dieser Trend setzt sich bislang im Jahr 2015 fort: Im ersten Halbjahr 2015 erlitten sechs Autoinsassen tödliche Verletzungen – drei der Getöteten hatten auf den „Lebensretter Nr. 1“ verzichtet. Deshalb werden die Polizisten neben dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr insbesondere auf die vorschriftsmäßige Beförderung und Sicherung der Kinder im Fahrzeug achten. Auch bei erwachsenen Gurtmuffeln lassen die Beamten keine Ausrede gelten.
Die oberfränkische Polizei wünscht den ABC-Schützen und ihren Eltern einen gelungenen Schulanfang und einen allzeit unfallfreien Schulweg.
Zwar werden in vorstehendem Beitrag erfreulicherweise auch die erwachsenen Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme aufgefordert – wenngleich eher zurückhaltend und in allgemeiner Form. Doch der Schwerpunkt liegt eindeutig im Appell an Kinder und Erziehungsberechtigte, sich dem Primat des Autoverkehrs unterzuordnen und anzupassen.
Wo ist die deutliche Aufforderung vor allem an Autofahrer, den Vorrang der Fußgänger bei Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen, grün signalisierte Furten) strikt zu beachten?
Wo ist der deutliche Hinweis, daß gemäß Straßenverkehrs-Ordnung auf Kinder (sowie ältere und hilfsbedürftige Menschen) besondere Rücksicht zu nehmen ist, um eine Gefährdung dieser Personen sicher auszuschließen?
An welcher Stelle wird darauf hingewiesen, daß ein Fahrzeug immer im übersehbaren Bereich – bezogen auf unbeleuchtete (!) Hindernisse und Personen – halten können muß, die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit nur unter günstigsten Umständen ausgefahren werden darf?
Völlig daneben liegt die Empfehlung, erst nach der sogenannten „Fahrradprüfung“ zur Schule zu radeln. Es obliegt der Verantwortung der Eltern (die Schule hat keinerlei Recht zum Verbot), die Situation vor Ort und die Fähigkeiten ihres Kindes einzuschätzen. Und so kann das Fahrrad als Verkehrsmittel für den Schulweg sehr wohl eine wichtige Rolle spielen – ggf. in der Gruppe und / oder von Erwachsenen begleitet.
Die „Fahrradprüfung“ testet unter unrealistischen Bedingungen Standardverhalten, das unter ebenso unrealistischen Bedingungen trainiert worden ist. Mit der Wirklichkeit im Verkehr hat sie nichts zu tun. Folgerichtig steigen die Unfallzahlen genau in der Altersgruppe derjenigen, die diese „Prüfung“ kürzlich abgelegt haben. Sie halten sich fälschlich für verkehrstüchtig. Doch ihnen fehlen vier Jahre praktischer Erfahrung im Alltagsverkehr.
Im Nationalen Radverkehrsplan der Bundesregierung hält das Verkehrsministerium ausdrücklich fest: Ein Verbot oder eine Empfehlung, welche den Schulweg per Fahrrad vor der „Fahrradprüfung“ unterbinden soll, sei wenig hilfreich. Denn nur Praxiserfahrung führe zu sicherem Verhalten im Verkehr.
Abschließend sei festgehalten, daß Kinder überwiegend während nachmittäglicher Freizeitaktivitäten im Verkehr verunglücken. Doch um dies anzugehen, wäre erforderlich, einen menschengerechten Verkehr zu schaffen. Davon aber wollen Polizei und andere verantwortliche Behörden augenscheinlich nichts wissen.