Anträge auf Erstattung von Schulwegkosten müssen bis spätestens 31. Oktober 2015 beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein
Vollzeitschüler ab der Jahrgangsstufe 11 und Berufsschüler mit Teilzeitunterricht aus dem Landkreis Bayreuth, denen zusätzlich Kosten für die Fahrt zur Berufsschule entstehen (nicht Berufsgrundschüler), erhalten auf Antrag nachträglich die Fahrtkosten erstattet, die eine Familienbelastungsgrenze von 420,– Euro im Schuljahr 2014/2015 übersteigen. Die entsprechenden Erstattungsanträge für das Schuljahr 2014/2015 müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2015 beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr.
Bei Fahrtkostenerstattung können nur die kostengünstigsten Fahrkarten (z. B. Erwerb einer Bahncard) berücksichtigt werden. Beim Kauf einer Schüler-ABO-Karte der Deutschen Bahn ist der Nachweis über die bezahlten Gesamtkosten beizufügen.
Die vollen Fahrtkosten (ohne Abzug der Familienbelastung) werden für die Vollzeitschüler ab Jahrgangsstufe 11 und Berufsschüler mit Teilzeitunterricht (nicht Berufsgrundschüler) ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht oder der Unterhaltsleistende bzw. der Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) hat. Entsprechende aktuelle Nachweise (vom Juli oder August 2014 für Fahrausweise ab Beginn des Schuljahres bzw. im laufenden Schuljahr vom Monat vor Inanspruchnahme der Fahrkarte) sind mit dem Antrag beim Landratsamt Bayreuth vorzulegen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Anerkennung der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg grundsätzlich am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt zu stellen sind, damit rechtzeitig geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten besteht. Im Falle einer Anerkennung sind die Pkw-Erstattungsanträge am Schuljahresende einzureichen.
Das entsprechende Formular ist auch über das Internet unter www.landkreis-bayreuth.de/schulweg Button: „Zusätzliche Informationen rund um das Thema Kostenfreiheit des Schulweges“ und dann unter den Button „Anerkennung Privat-Kfz“ abrufbar. Der Erstattungsantrag bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auf Grund seines Umfanges nicht im Internet hinterlegt und kann im Landratsamt bei der Bürgeranlaufstelle abgeholt werden.
Schüler/innen aus dem Landkreis Bayreuth, deren Schulweg im VGN-Bereich liegt, müssen im Besitz eines gültigen Verbundpasses und der dazugehörigen Wertmarken sein. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Verlust der Wertmarken weder vom VGN noch vom Landratsamt Bayreuth Ersatz geleistet werden kann.
Neueste Kommentare