Gesellschaft für Rechtsvergleichung tagt an der Universität Bayreuth
‚Religion, Werte und Recht‘
Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung veranstaltet vom 10. bis 12. September 2015 an der Universität Bayreuth ihre 35. Tagung für Rechtsvergleichung zum hochaktuellen Thema ‚Religion, Werte und Recht‘. Generalsekretär der Gesellschaft für Rechtsvergleichung ist Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht IX – Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth.
„Das Nebeneinander einer Vielfalt von Religionen wirft neue Rechtsfragen und Konflikte in der Gesellschaft auf. Diese Tagung soll aus rechtsvergleichender Sicht der Frage auf den Grund gehen, wie die Religionen unser Recht geprägt haben und was das Recht leisten kann, um ein friedliches Zusammenleben in religiöser Vielfalt zu organisieren“, erläutert Prof. Schmidt-Kessel. In Bayreuth werden etwa 200 Teilnehmer aus ganz Europa und zum Teil auch aus Übersee erwartet. Die Tagung wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) finanziell unterstützt.
Eröffnet wird die Tagung mit dem Thema ‚Kulturelle Prägung des Erbrechts?‘; Referent ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft für Rechtsvergleichung.
Das ausführliche Tagungsprogramm mit den einzelnen Sitzungsthemen können Interessierte erhalten bei der
Geschäftsstelle der Gesellschaft für Rechtsvergleichung
Belfortstraße 16
79098 Freiburg im Breisgau
Telefon 0761 / 203-21 26
E-Mail gfr@jura.uni-freiburg.de
www.rechtsvergleichung.org
Hintergrundinformationen zur Tagung
Tradierte religiöse Werte sind im Laufe der Jahrhunderte durch Rezeptions- und Transformationsvorgänge Bestandteil des geltenden weltlichen Rechts geworden, ohne dass wir uns dessen stets bewusst wären. Aus historisch-vergleichender Sicht stehen zunächst die drei monotheistischen Weltreligionen im Vordergrund der Tagung, zu welchen exemplarische Fallstudien sowie methodologische Vergleiche vorgesehen sind. Es wird untersucht, wie die Rechtsordnungen verschiedener Staaten auf den kulturellen Wandel des Familienverständnisses reagiert haben. Ferner soll ein Bild der bisherigen und künftigen Entwicklungstendenzen im nationalen und supranationalen Stiftungsrecht sowie der Anerkennung religiösen Rechts und religionsgemeinschaftlicher Gerichte gezeichnet werden. Im Lichte der Rechtsvergleichung wird die Bedeutung der Religion für verschiedene nationale Arbeits- und Sozialrechtsordnungen beleuchtet und ihr Einfluss auf die Europäische Union als Wertegemeinschaft und auf ethische Fragen, die mit dem Ende des menschlichen Lebens verbunden sind, erforscht.
Hintergrundinformationen zur Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.
Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V. wurde 1950 als Fachorganisation der Vergleichenden Rechtswissenschaft gegründet. Die Arbeitsgebiete waren und sind die Auslandsrechtskunde und das Europarecht, die ethnologische und universalgeschichtliche Rechtsforschung, die angewandte Rechtsvergleichung, die internationale Zusammenarbeit im Rechtswesen und die internationale Rechtsvereinheitlichung. Die Gesellschaft fördert diese Gebiete vor allem durch Anregung und Unterstützung von Forschungsarbeiten und Veröffentlichungen, durch Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen, durch Pflege des Kontakts mit Juristen und juristischen Organisationen des Auslands sowie durch Anregung und Unterstützung juristischer Studienaufenthalte im Ausland.
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