Universität Bayreuth: internationale Forschungstagung in Tansania
Wirtschaftliche und politische Integration in Europa und in Ostafrika
Während sich das öffentliche Interesse in Europa auf die Strukturen und Ziele der EU richtet, wollen die ostafrikanischen Staaten Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda ihre Zusammenarbeit unter dem Dach der Ostafrikanischen Gemeinschaft (East African Community – EAC) weiter voranbringen. Sie streben eine Währungsunion an und beabsichtigen langfristig, alle EAC-Mitgliedstaaten in einer politischen Föderation zu vereinen.
Vor diesem Hintergrund haben die Universitäten Bayreuth und Dar es Salaam im August 2015 eine zweitägige Forschungstagung („Research Workshop“) an der juristischen Fakultät der Universität Dar es Salaam veranstaltet. Im Mittelpunkt standen Prozesse der Integration und der Rechtsangleichung in regionalen Wirtschaftsgemeinschaften, insbesondere in der Europäischen Union und in der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Das Tansanisch-deutsche Fachzentrum für Rechtswissenschaft (TGCL), ein gemeinsames Projekt der beiden Universitäten, hatte die von der VolkswagenStiftung geförderte Tagung organisiert. Federführend waren dabei Prof. Dr. Ulrike Wanitzek aus Bayreuth und Prof. Dr. Hamudi I. Majamba aus Dar es Salaam.
Auf dem Weg zu einer stärkeren regionalen Integration: Die EU als Vorbild?
Inwieweit sollten sich die fünf Mitgliedstaaten der EAC, um ihren Gemeinsamen Markt weiterzuentwickeln, an Regelungen und Instrumenten der EU orientieren, die auf ein harmonisiertes europäisches Wirtschaftsrecht abzielen? Können vom Recht der EU inspirierende und nützliche Anregungen für die regionale Integration in Ostafrika ausgehen? Dies waren zentrale Leitfragen der Tagung, die sich vor allem mit dem Internationalen Privatrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht befasste. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Afrika und Europa, darunter auch mehrere Mitglieder der Bayreuther Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, behandelten diese Rechtsgebiete einerseits aus ostafrikanischer, andererseits aus europäischer Perspektive. Den kritischen Analysen folgten jeweils Diskussionen zum Vergleich der Regelungsansätze, die in der EAC und der EU verfolgt werden. Die Tagung diente dabei auch der Nachwuchsförderung: Promovenden und Postdocs erhielten die Gelegenheit, ihre Forschungsergebnisse mit erfahrenen Fachleuten zu diskutieren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Forschungstagung waren sich einig: Eine geordnete ökonomische und soziale Entwicklung Ostafrikas hängt wesentlich davon ab, dass es gelingt, die Mitgliedstaaten der EAC stärker zu integrieren – und zwar sowohl unter volkswirtschaftlichen Aspekten als auch durch eine Angleichung der Rechtsordnungen. Maßgeblich für den Erfolg einer regionalen Wirtschaftsgemeinschaft wie der EAC ist dabei vor allem ein funktionierender Binnenmarkt, der den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht. Damit der grenzüberschreitende Fluss dieser Produktionsfaktoren nicht durch ungleiche nationale Regelungen behindert wird, sollten Rechtsnormen stärker vereinheitlicht werden.
Alle Konzepte und Maßnahmen, die auf eine Harmonisierung von Rechtssystemen abzielen, müssen dabei an das politische, soziale und ökonomische Umfeld der jeweiligen Staaten anknüpfen. Auch die Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten sind zu berücksichtigen. „Deshalb können Regelungen, die sich beispielsweise in der Europäischen Union bewährt haben, nicht einfach auf die EAC übertragen werden“, erklärt Johannes Döveling, LL.M., Geschäftsführer des TGCL. „Gleichwohl liefern die Erfahrungen aus bereits etablierten Wirtschaftsgemeinschaften wertvolle Impulse für Lösungen, die den konkreten Verhältnissen innerhalb der EAC angepasst sind.“
Notwendige Beiträge aus der Zivilgesellschaft
In den EAC-Mitgliedsländern sind die finanziellen Ressourcen und personellen Kapazitäten, die Regierungen und staatlichen Institutionen für die Weiterentwicklung der EAC zur Verfügung stehen, sehr begrenzt. Deshalb wurde im Verlauf der Konferenz wiederholt die Frage erörtert, wie die Zivilgesellschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie private Unternehmen zu einem gelingenden Integrationsprozess beitragen können. „Der Wissenschaft kommt hierbei eine intellektuelle Vorreiterrolle zu. Sie sollte sich aktiv dafür einsetzen, dass praxistaugliche Konzepte zur Rechtsharmonisierung in Ostafrika entwickelt und umgesetzt werden,“ meint Prof. Dr. Ulrike Wanitzek, TGCL-Projektleiterin und Professorin für Recht in Afrika an der Universität Bayreuth. „Die Tagung in Dar es Salaam hat gezeigt, wie das TGCL diese Prozesse durch Forschung und wissenschaftlichen Austausch fördern kann.“
Das TGCL – ein Think-Tank für die Ostafrikanische Gemeinschaft
Die Workshop-Teilnehmer regten deshalb an, dass das Tansanisch-deutsche Fachzentrum für Rechtswissenschaft (TGCL) noch mehr als bisher als ein Think-Tank agieren solle, der die wissenschaftliche Debatte zum Recht der Ostafrikanischen Gemeinschaft aktiv vorantreibt. Sie vereinbarten in diesem Zusammenhang eine über den Workshop hinausreichende Kooperation in Form einer Arbeitsgruppe, die sich konkreten Fragen der Rechtsharmonisierung widmen wird. Die während des Workshops gewonnenen Erkenntnisse sollen in einer Buchpublikation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Hintergrund:
Das Tansanisch-deutsche Fachzentrum für Rechtswissenschaft (TGCL) ist ein gemeinsames Projekt der Universität Dar es Salaam und der Universität Bayreuth; es wird seit 2008 vom Deutschen Akademischen Austauschdienst sowie vom Auswärtigen Amt aus dem Programm „African Excellence. Fachzentren zur Eliteförderung“ finanziert. Weitere
Informationen bietet die TGCL-Homepage:
www.tgcl.uni-bayreuth.de
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