Zwei Männer sterben nach Sprung in leeres Sprungbecken – Ermittlungsergebnisse
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
KULMBACH. Die Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bayreuth im Zusammenhang mit dem tragischen Unglück im Freibad Kulmbach sind fast abgeschlossen. Durch die umfangreichen Ermittlungen und aufwändigen Untersuchungen gelang es, die Stunden vor den folgenschweren Sprüngen und die Umstände des Todes weitestgehend zu rekonstruieren.
Ein Spaziergänger entdeckte am Sonntagmorgen (26. Juli 2015) die beiden Männer leblos in dem seit Saisonbeginn gesperrten und leeren Sprungbecken im Kulmbacher Freibad. Ein sofort alarmierter Notarzt konnte den beiden nicht mehr helfen. Sie waren an ihren schweren Verletzungen gestorben. Noch vor Ort übernahm die Kriminalpolizei Bayreuth die Ermittlungen.
Zwischenzeitlich sind der Abend und der Ablauf des tragischen Unglücks durch Vernehmungen und Befragungen sowie der Auswertung gesicherter Spuren weitestgehend ermittelt worden. Die beiden 20 und 24 Jahre alten Männer waren am Samstagabend zunächst mit mehreren Bekannten in der Kulmbacher Innenstadt unterwegs. Nach Mitternacht trennten sich nach den Aussagen der Begleiter die Wege der Männer.
Die beiden später verunglückten Männer überwanden verbotenerweise den Zaun und gelangten so in das Kulmbacher Freibad. Anschließend stiegen sie von hinten auf die Sprunganlage. Nachdem sich die beiden dann ihrer Oberbekleidung entledigt hatten, kletterten sie über eine Plattform auf den Sprungturm. Der reguläre Zugang war nicht möglich, da die Zugangstreppen im Zuge der Sperrung abgebaut waren. Anschließend sprangen sie über zehn Meter in die Tiefe und schlugen in dem leeren Becken auf. Dadurch zogen sie sich die tödlichen Verletzungen zu.
Ein erstes Ergebnis der durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth angeordneten Obduktion ergab, dass beide Männer an den Folgen ihrer Verletzungen, die sie sich beim Sprung aus großer Höhe zugezogen hatten, verstarben. Im Zuge der weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass beide nicht unerheblich unter dem Einfluss von Cannabisprodukten und dem Wirkstoff von Ecstasy standen. Zudem waren die jungen Männer alkoholisiert, der 20-Jährige sogar mit deutlich mehr als einem Promille.
Eine Überprüfung bei gleichen nächtlichen Lichtverhältnissen ergab im Übrigen, dass ohne Schwierigkeiten zu erkennen war, dass sich kein Wasser im Becken befand.
Die Sicherungsmaßnahmen im Bereich des gesperrten Sprungbeckens sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht zu beanstanden.
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