Bayerische Staatsforsten integrieren „Hohen Buchene Wald“ in erweitertes Naturschutzkonzept
Überprüfung des Normenkontrollantrags angekündigt
Nach der Entscheidung der Regierung von Oberfranken zur Aufhebung der Verordnung zum bisherigen Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald“ im Steigerwald wegen fehlender Rechtsgrundlage für die Ausweisung dieses 775 ha großen „Geschützten Landschaftsbestandteils“ kündigen die Bayerischen Staatsforsten eine Überprüfung ihres Normenkontrollantrags vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an. „Die umstrittene Schutzgebietsverordnung ist hinfällig. Deshalb wird jetzt auch die Notwendigkeit unseres im April eingereichten Normenkontrollantrages gegen diese Verordnung überprüft“, so der Vorstandsvorsitzende der Staatsforsten Martin Neumeyer.
Zugleich kündigen die Bayerischen Staatsforsten an, dass das bisherige Schutzgebiet in das aktualisierte und erweiterte Naturschutzkonzept der Staatsforsten für den Steigerwald einbezogen wird und dort sogenannte naturschutzfachliche Trittsteine, in denen Hiebsruhe herrscht, eingerichtet werden. „Ich nehme den Naturschutz im Wald und damit die ökologische Funktion im Staatswald sehr ernst. Wir wollen im Steigerwald ein internationales Vorzeigeprojekt für integrativen Naturschutz im Wald schaffen. Dazu gehören Netzwerke aus Trittsteinen, Biotopholz, alt gewordenen Methusalembäumen, Naturwaldreservaten und Naturschutzgebieten. Damit wollen wir der besonderen Bedeutung des Steigerwalds im Bereich der Biodiversität, des Artenschutzes und der Artenvielfalt Rechnung tragen. Unser Konzept heißt: Schützen und nachhaltiges Nutzen auf der ganzen Staatswaldfläche“, so der Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Staatsforsten.
Die Staatsforsten wollen auch gemeinsame Naturschutzprojekte mit Verbänden, Kommunen und am Wald interessierten Bürgern umsetzen. Neumeyer: „Alle am Naturschutz Interessierten sind eingeladen, im Staatswald gemeinsam mit den Staatsforsten solche Projekte umzusetzen.“
Das ganze „Kreidefressen“ der Staatsforstverwaltung kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß hier zu Gunsten (und wohl auf Betreiben) der Holzlobby ein Stück aus dem Tollhaus aufgeführt wurde.
Die naturverträgliche Bewirtschaftung auf der gesamten Fläche, welche hier propagiert wird, kann nur funktionieren, wenn es ausreichend große Gebiete gibt, in denen Totalschutz gilt. Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung, vertreten durch den seinerzeit zuständigen Ressortminister, Horst Seehofer, zugesagt, 5 % der Waldfläche unter Schutz zu stellen.
Der Freistaat Bayern ist bei der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung weit abgeschlagenes Schlußlicht. Verantwortlich ist nicht zuletzt Ministerpräsident Horst Seehofer, der das Bundesland international blamiert und der Lächerlichkeit preisgibt.
42 der 52 eingegangenen Stellungnahmen hatten sich gegen die Aufhebung des Schutzstatus ausgesprochen. Mit 2/3-Mehrheit hatte der Naturschutzbeirat ebenso votiert. Die Unterschutzstellung hatte einen mit überdeutlicher Mehrheit gefaßten Beschluß des Kreistags vollzogen. Die angeblichen Rechtsfehler sind längst durch fachlich qualifizierte Aussagen widerlegt.
Tatsächlich handelt es sich bei der Aufhebung des Schutzgebiets um nichts anderes als einen machtarroganten Akt politischer Willkür und eiskalte Bedienung einschlägiger Lobbyinteressen. Jeder CSU-Politiker, der hieran mitgewirkt hat, sollte sich in Grund und Boden schämen.