Bayreuth beschließt Resolution zum Erhalt der Klinik Herzoghöhe
Resolution und Kooperationsangebot des Stadtrates Bayreuth zur Standortsicherung der Klinik Herzoghöhe
Für die Stadt Bayreuth sind die Aufrechterhaltung und die Erweiterung der Klinik Herzoghöhe von elementarer strukturpolitischer Bedeutung. Die Einrichtung ist ein wichtiger Baustein, um die medizinische Versorgungsqualität im Hinblick auf Rehabilitationsmaßnahmen zu sichern. Die aktuellen Auslastungs- und Belegungszahlen der Klinik mit einer durchschnittlichen Belegung von über 95% zeigen darüber hinaus eindrucksvoll auf, dass die Rahmenbedingungen für den Standort Bayreuth stimmen. Auch im Verbund mit den übrigen regionalen Kliniken und den Schwerpunkten Orthopädie, Onkologie und ergänzender Ambulanz bildet die Klinik Herzoghöhe einen wichtigen Baustein im Versorgungsgefüge der Stadt und der Gesundheitsregion Bayreuth.
Der Markt für Rehabilitationsdienstleistungen ist im Wandel; aus diesem Grund soll auch die Klinik Herzoghöhe an diese geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden und mit einer Neubaumaßnahme für die Zukunft neu positioniert werden.
Die Stadt Bayreuth bietet der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern ihre Unterstützung und Kooperation bei der Umsetzung dieses Projektes an, um für dieses Neubauprojekt größtmögliche Synergien am bestehenden Standort in Bayreuth zu schaffen. Verkehrszentralität und Standortumfeld Das Oberzentrum Bayreuth verfügt innerhalb Nordbayerns über beste Verkehrsund Lagebedingungen. Mit der Bundesautobahn A 9 (Berlin – Bayreuth – Nürnberg – München) liegt Bayreuth an einer bedeutenden Nord-Süd-Verbindung und über die Autobahn A 70 (Bamberg – Schweinfurt / Würzburg) wird der westliche Teil Frankens erschlossen. Alternativ dazu gibt es auch attraktive Schienenverbindungen. Insbesondere für ambulante Rehabilitationsleistungen ist die Erreichbarkeit und Zentralität einer Reha-Einrichtung von entscheidender Bedeutung. Für die Angehörigen sind ein attraktives Umfeld, Einkaufs- und Übernachtungsmöglichkeiten willkommene, für die Reha-Einrichtung selbst, sind dies unverzichtbare Mehrwertfaktoren eines attraktiven Standortes. Der Standort Herzoghöhe der Deutschen Rentenversicherung an der Kulmbacher Straße besitzt mit rd. 80.000 m² Fläche ausreichend Entwicklungspotenzial, um auch zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein. Das Klinikum Bayreuth, die Klinik Hohe Warte und das Bezirkskrankenhaus sind in wenigen Minuten erreichbar und bereits jetzt wichtige Kooperationspartner für die anschließende Reha-Behandlung in der Herzoghöhe.
Für die bereits beschlossene Neubaumaßnahme der Klinik Herzoghöhe sagt die Stadt Bayreuth größtmögliche Unterstützung bei Genehmigungsverfahren und der Abwicklung der Baumaßnahme zu. Bereits geplant ist, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Einfahrtsituation von der Kulmbacher Straße zu verbessern.
Standortkooperationen am Gesundheitsstandort Bayreuth
Die Vorgaben des Bundesrechnungshofes werden zwangsläufig dazu führen, dass der Klinikverbund der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern – bei Wegfall eines Standortes – das Versorgungsangebot in der Region Oberfranken neu zuordnen muss bzw. am verbleibenden Standort zusätzliche Fachkompetenzen oder neue Synergien geschaffen werden müssen. Diese neuen medizinischen Kompetenzen sind am Standort Bayreuth bereits weitgehend vorhanden. So zählt die Stadt Bayreuth aufgrund ihrer Infrastruktur und medizinischen Versorgungsleistungen zu den wichtigsten Gesundheitsstandorten Nordbayerns. Neben der Klinik Herzoghöhe haben vier weitere hochqualifizierte Krankenhäuser ihren Sitz im Stadtgebiet. Das Klinikum Bayreuth und die Klinik Hohe Warte garantieren im Verbund die höchste medizinische Versorgungsstufe. Eine umfangreiche Allgemein- und Fachärzteschaft, zehn Ausbildungseinrichtungen sowie ein dichtes Netz aus ambulanten Versorgern und medizinischen Dienstleistern ergänzen die klinische Grundversorgung.
Die Klinikum Bayreuth GmbH hat bereits seit 2009 eine Kooperationsvereinbarung mit der Klinik Herzoghöhe in Hinblick auf die sektorübergreifende onkologische Behandlung. Im Klinikum Bayreuth sind die Patienten für den akutstationären Aufenthalt, während die Anschlussbehandlung in der Klinik Herzoghöhe erfolgt.
Das ist nicht nur für Patienten aus der Region sehr gut, da sie ihr soziales Umfeld beibehalten können, sondern durch diese Standortkooperation wurden auch Synergien mit medizinischen und wirtschaftlichen Mehrwert geschaffen. Die Stadt Bayreuth ist daran interessiert, diese Kooperationen mit der Deutschen Rentenversicherung auszubauen und bietet ihre Unterstützung bei der Umsetzung an.
Kooperationsmöglichkeiten bei Rehabilitationsleistungen sind auch mit der Lohengrin Therme denkbar. Als Reha- und Kurzentrum beherbergt die Therme beispielsweise einen gesonderten Bade-/Beckenbereich für Physiotherapie sowie eine physiotherapeutische Praxis, wo ganzheitliche Bewegungstherapien angeboten werden. Im direkten Umfeld der Therme befinden sich weitere RehaEinrichtungen in einem Ärztehaus; die Stadt und die Stadtwerke Bayreuth sind darüber hinaus für Kooperationen oder die Entwicklung gemeinsamer neuer Angebote offen.
Alternative Standortkonzepte
Die Stadt Bayreuth bietet der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern auch an, die Realisierung alternativer Standorte zu prüfen, um etwa im Umfeld bereits bestehender Gesundheitseinrichtungen, größtmögliche Synergien und Kostenvorteile bei der Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen zu erzielen. Bei der Realisierung eines Alternativstandortes im Stadtgebiet bietet die Stadt Bayreuth auch ihre Unterstützung und Kooperation für die Nachnutzung des Altstandortes an.
Resolution und Appell
Die Stadt Bayreuth wendet sich mit allem Nachdruck gegen die Aussagen des Bundesrechnungshofes, dass die DRV Nordbayern die Kliniken nur mit eigenen Versicherten belegen darf. Durch diese Vorgaben werden langjährige Vereinbarungen mit anderen Versicherungsträgern ignoriert und die beiden Kliniken Herzoghöhe und Bischofsgrün, die beide mit mehr als 95% ausgelastet sind in einen nicht hinnehmbaren Standortwettbewerb gedrängt. Das östliche Oberfranken gehört seit Jahrzehnten zu den strukturschwachen Teilräumen, die im Sinne der Landesplanung besonders gefördert werden sollen.
Die Forderung der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ (Artikel 72 Absatz 2 GG) gehört seit Jahrzehnten zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder und zielt auf die gleichmäßige Entwicklung aller Teilräume im Bundesgebiet ab. Wenn nun an den Standorten Bayreuth und Bischofsgrün – auch über die eigenen regionalen Grenzen hinaus – eine Spezialisierung im Gesundheitsbereich erfolgt, ist dies nichts anderes als eine Umsetzung des raumordnerischen Zieles der funktionsräumlichen Arbeitsteilung. Die Forderung, diese gewachsenen Versorgungsstrukturen aufzulösen bedeutet daher eine Stärkung außeroberfränkischer Verdichtungsräume, die den Vorgaben der Raumordnung zuwider läuft.
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