Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Bayreuth
Im Stadtgebiet Bayreuth ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich ganzjährig verboten. Hierauf weist das Umweltamt der Stadt hin.
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, hingegen verbrannt werden. Das Verbrennen ist aber nur an Werktagen von 8 bis 18 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus müssen verhindert werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden, brennende Feuer müssen unverzüglich gelöscht werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.
Die Stadt Bayreuth empfiehlt, die Feuer mindestens einen Tag vorher telefonisch (09 21/25 13 88) unter Angabe der Meldedaten des Verantwortlichen, des Brandortes und der Branddauer anzumelden, damit die Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach rechtzeitig informiert werden kann.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon bedarf einer Erlaubnis und muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Adolf-Wächter-Straße 10-12, Telefon (09 21) 591-421, beantragt werden.
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