Chefarzt-Prozess: Landgericht Bamberg lehnt Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls ab
Im Prozess gegen den ehemaligen Chefar zt des Klinikums Bamberg hält die 2. Strafkammer des Landgerichts Bamberg mit Beschluss vom heutigen Tag an dem von ihr mit Beschluss vom 7. Juli 2015 neu gefassten Haftbefehl fest und lehnt einen Antrag des Angeklagten auf Aufhebung, hilfsweise Außervollzugsetzung des Haftbefehls erneut ab.
Das Landgericht bejaht in der heutigen Entscheidung den für den Erlass des Haftbefehls notwendigen dringenden Tatverdacht auch nach der zuletzt in der Hauptverhandlung „erörterten Problematik der Sedierung“ einer der Nebenklägerinnen mit „Midazolam“. Die Kammer führt aus, dass „die Authentizität“ der entnommenen Blutprobe selbst nicht ernsthaft in Frage stehe und die Differenz der vorliegenden beiden Messergebnisse sich insbesondere durch die Unterschiedlichkeit der Testverfahren erklären lasse. Schließlich zeige eine Rückrechnung, dass innerhalb der im Einzelnen dargestellten Halbwertszeiten eine Midazola mgabe zum Untersuchungszeitpunkt ohne weiteres möglich sei. Eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls komme weiterhin aus den im Beschluss vom 7. Juli 2015 genannten Gründen nicht in Betracht.
Der Prozess wird am kommenden Montag, 10. August 2015, mit der Vernehmung von Kriminalbeamten insbesondere zum Beweisthema „Ablauf der Vernehmungen der Nebenklägerinnen und deren emotionale Reaktionen“ fortgesetzt.
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