Verkehrsregelungen zum Bayreuther Sommernachtsfest
Hinweise des Straßenverkehrsamtes – Kostenloses „Park & Ride“-Angebot vom Volksfestplatz zur Eremitage
Zum Bayreuther Sommernachtsfest am kommenden Samstag, 1. August, gelten im Umfeld der Eremitage wieder besondere Verkehrsregelungen, auf die das Straßenverkehrsamt aufmerksam macht. Sie sollen helfen, die Rettungswege frei zu halten und den zu erwartenden Besucherverkehr reibungslos abzuwickeln.
In der Eremitagestraße, Eremitenhofstraße, Wunau- und Steinachstraße darf beidseitig nicht geparkt werden. Die Wunau-, die Steinach- und die Sonntagstraße dienen als Anfahrtszonen für die Feuerwehr. In der Ochsenhut und in der Königsallee zwischen der Rollwenzelei und der Ochsenhut besteht ebenfalls beidseitiges Haltverbot.
Die Ochsenhut Richtung Königsallee, die Königsallee ab Ochsenhut in Richtung Haupteingang der Eremitage und die Eremitagestraße stadteinwärts bis zur Sonntagstraße werden während der Veranstaltung zu Einbahnstraßen erklärt.
Nachdem die Parkmöglichleiten im Umfeld der Eremitage erfahrungsgemäß sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt, das kostenlos zur Verfügung stehende „Park & Ride“-Angebot in Anspruch zu nehmen. Am Volksfestplatz stehen von 16 Uhr bis 3 Uhr morgens neben einer großen Zahl von Parkplätzen wieder ausreichend Busse für einen ständigen Pendelverkehr zur Eremitage bereit. Die Haltestelle befindet sich am Haupteingang zur Eremitage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit den Linienbussen der Verkehrsbetriebe in Verbindung mit der Eintrittskarte ab 16 Uhr bis 3 Uhr kostenlos zur Eremitage und wieder zurück zu fahren.
Für Schwerbehinderte, Radfahrer und Motorräder besteht eine Parkmöglichkeit unmittelbar auf dem Parkplatz der Eremitage.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die angeordnete Haltverbotsregelung konsequent geahndet werden. Fahrzeuge, die unberechtigt parken und dadurch Rettungswege sowie den Linienverkehr behindern, wird die Polizei unverzüglich abschleppen lassen.
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