IHK Bayreuth: "Familienunternehmer fordern Nachbesserungen bei der Erbschaftssteuerreform"

„Minimalinvasive Korrekturen“ sehen anders aus

„Den Tod zu besteuern ist ein sehr diffiziles Geschäft“ fasst Gabriele Hohenner, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth, die Diskussion um die Erbschaftssteuer mit einem Blick auf die Nachbarländer Österreich und Schweiz zusammen.

Die Erbschaftssteuerreform, gegenwärtig eines der wichtigsten, umstrittensten und emotionalsten Themen der mittelständischen Wirtschaft, war Thema einer gemeinsamen Veranstaltung der Forschungsstelle für Familienunternehmen der Universität Bayreuth und der IHK für Oberfranken Bayreuth. Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen haben gravierende Bedeutung gerade für Familienunternehmen und sind weit entfernt von den „minimalinvasiven Korrekturen“, wie von Finanzminister Wolfgang Schäuble angekündigt, kritisiert Dieter Uschold, Vorsitzender der IHK-Steuerausschusses. Uschold: „Der Gesetzentwurf wird den Besonderheiten und der Bedeutung der Familienunternehmen in Deutschland und der besonderen Wirtschaftsstruktur in Oberfranken nicht gerecht.“

Hohenner ergänzt: „Deshalb muss sich die Wirtschaft, müssen sich die familiengeführten Unternehmen im mittelständisch geprägten Oberfranken gegenüber der Politik noch deutlicher positionieren.“ Nicht zuletzt, weil gerade bei Familienunternehmen die Gefahr besteht, dass bei einer zu hohen Belastung durch die Erbschaftssteuer das Unternehmen von der Nachfolgegeneration nicht weitergeführt wird. Dies hätte letztendlich Auswirkungen auf den Mittelstand.

Erhebliche Mehrbelastungen

Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Neuregelungen veranschaulicht Prof. Dr. Angelika Thies, Steuerberaterin und Partnerin bei CMS Hasche Sigle aus München gemeinsam mit ihren Kollegen Dr. Oliver Thun und Dr. Simon Sabel. Anhand verschiedener Beispiele macht sie deutlich, dass gerade auf kleinere Unternehmen in vielen Fällen deutliche Mehrbelastungen zukommen, sollte der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form in Kraft treten. „Spielraum im weiteren Gesetzgebungsverfahren sehe ich vor allem bei der Frage der Unternehmensbewertung, die dazu führt, dass vererbte Unternehmen regelmäßig überbewertet werden.“

Die Neuregelung ist für die Unternehmen zu unflexibel, so Prof. Dr. Kay Windthorst, geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle für Familienunternehmer. Im Ergebnis sind sich die Teilnehmer einig, dass jede Möglichkeit genutzt werden müsse, klar erkannte Defizite im Gesetzentwurf zu verbessern.