Markt Heiligenstadt: Aufhebung der Abkochanordnung für Trinkwasser
Trinkwasserversorgung – Aufhebung der Abkochanordnung für die Ortschaften:
Veilbronn, Naturfreundehaus Veilbronn, Leidingshof, Siegritz, Neudorf, Stücht
Neumühle, Reckendorf, Volkmannsreuth, Dürrbrunn, Kalteneggolsfeld, Oberngrub
Teuchatz
von Heiligenstadt:
Wacholderweg, Stüchter Berg, Häfnersgraben, Rotdornweg, Schlehenstraße,
Tabea Heiligenstadt, Pavillon, Lindenweg, Birkenweg, Am Kulich, Schlossblick
Greifensteinstraße ab Hausnummer 9, Wischbergstraße 8
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nach Rücksprache mit der Gesundheitsabteilung im Landratsamt Bamberg kann die Abkochanordnung aufgrund der nochmals gezogenen Trinkwasserproben und den nun vorliegenden Befunden aufgehoben werden.
Der Marktgemeinderat Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am 09.07.2015 beschlossen, zwei UV-Anlagen für die Desinfektion des Trinkwassers der Tiefbrunnen IV, V und VI anzuschaffen. Diese wurden bereits bestellt.
Solange diese UV-Anlagen noch nicht eingebaut sind, muss das Trinkwasser aber durch uns weiterhin gechlort werden.
Wir konnten keinerlei Anhaltspunkte feststellen, wo die Keime hergekommen sind, bzw. was der Auslöser dieser Verunreinigung war.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Schmidt (Tel. 09198/929920) zur Verfügung.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Göller
2. Bürgermeister
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