MdB Anette Kramme (SPD): "Für Bayreuth kommt Mietpreisbremse in Betracht"
Die Mietpreisbremse könnte in Bayreuth zum Zuge kommen. Die oberfränkische Regierungsstadt steht auf der Liste von 144 möglichen bayerischen Kommunen, die die Voraussetzungen für die Mietpreisbremse erfüllen. „Wir brauchen hier vor Ort dieses Instrument und zwar besser heute als morgen. Bayreuth hat einen unter Druck befindlichen Wohnungsmarkt. Mieten müssen auch für Normalverdiener und Studentinnen und Studenten bezahlbar bleiben. Es geht nicht so weiter, dass sich einige Bevölkerungsgruppen ganze Wohnviertel und Stadtteile nicht mehr leisten können. Hier steuert die Mietpreisbremse gegen und leistet damit gerade auch in Bayreuth einen wichtigen sozialen Beitrag“, bekräftigt Parlamentarische Staatssekretärin und Bundestagsabgeordnete Anette Kramme.
Bayreuth belegte nach Auskunft der Plattform Immobilienscout24 mit einem Mietanstieg von 23,3 Prozent im Zeitraum von 2007 bis 2012 deutschlandweit Platz drei. Mit der Mietpreisbremse, die zunächst für fünf Jahre gelten soll, sollen künftig eklatante Mietpreissprünge von 20, 30 oder mehr Prozent verhindert werden. Die Mietpreisbegrenzung findet allerdings auf Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 erstmalig genutzt und vermietet werden sowie auf die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung keine Anwendung.
„Die Mietpreisbremse wird in Gegenden mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ gelten. Diese Gebiete werden von den Ländern festgelegt. Bayern erarbeitet gerade eine entsprechende Verordnung“, erläutert Anette Kramme.
Grundlage für die Definition „angespannter Wohnungsmarkt“ sei der örtliche Mietspiegel. Wo es diesen nicht gebe, wie beispielsweise in Bayreuth, können ggf. Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- und Mieterverbänden sowie vergleichbare statistische Erhebungen zur ortsüblichen Miete herangezogen werden.
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