Beschwerden aus der Gartenstadt: Bamberger GAL will Hauptsmoorstraße überprüfen lassen

Fußweg durch parkende Autos zu eng?

Nach der Beobachtung von Gartenstädter BürgerInnen ist es in der Hauptsmoorstraße oftmals nicht mehr möglich, den dortigen Gehweg normal zu benutzen, weil durch das Parken der Autos viel zu wenig Raum für die Zufußgehenden übrig bleibt. Diese Beschwerde wurde bei der öffentlichen Fraktionssitzung der Grün-Alternativen Stadtratsfraktion GAL vorgetragen und nun von GAL-Stadtrat Peter Gack aufgegriffen.

In einem Antrag bittet er die Stadtverwaltung, zunächst zu überprüfen, ob und wo die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung bezüglich Gehsteigparken nicht eingehalten werden. Wo dies der Fall ist, beantragt Gack künftig kein Gehsteigparken mehr zuzulassen.

Laut dem grünen Verkehrsexperten Gack darf gemäß dieser Vorschrift Parkraum für Autos auf Gehwegen nur zugelassen werden, „wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Ist dies nicht der Fall, so ist der Interessenkonflikt im Sinne der Zufußgehenden zu entscheiden, meint Gack, „nicht nur aufgrund der klaren Rechtsvorgaben, sondern auch aus verkehrspolitischen Prioritäten“.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Can I trust my eyes?

    Nach Jahren immer wiederkehrender Beschwerden über rücksichtslos zugeparkte Gehwege und rechtswidrig erfolgte Anordnung des Gehwegparkens an vielen Orten der Stadt greift endlich einmal ein Politiker das Thema öffentlich auf. Ich hatte es schon nicht mehr zu hoffen gewagt.

    Die in der zitierten Verwaltungsvorschrift rein qualitativ beschriebene Vorgabe ist in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) konkretisiert: Es muß an angebauten Straßen ein freier Gehwegquerschnitt von mindestens 2,50 m verbleiben, der nur an unvermeidbaren (!) kurzen (!) Engstellen bis auf 2,20 m (dann ist aber wirklich Schluß) reduziert werden darf.

    Steht diese Breite nicht zur Verfügung, darf weder Gehwegparken noch ein benutzungspflichtiger Radweg angeordnet werden.

    Je nach Nutzungsintensität (Art der angrenzenden Bebauung, Fußgängerfrequenz, …) sind aber auch deutlich größere Querschnitte freizuhalten.

    Ungeachtet dessen, gilt aber auch: Selbst, wenn „ausreichende“ Gehwegbreiten zur Verfügung stehen, steigt das Unfallrisiko vor allem für Kinder deutlich an, wird auf dem Gehweg geparkt. Autofahrer verfügen nur über ein eingeschränktes Sichtfeld und müssen während des Ein- und Ausparkens auf vielerlei achten. Kinder aber haben gelernt: Der Bordstein ist die sichere Grenze.

    Nicht zuletzt ist der Gänsemarsch nicht die natürliche Fortbewegung von Fußgängern, schon gar nicht von Kindern. Ihnen nimmt das Gehwegparken dringend benötigten Bewegungsraum.