Zoll prüft im Hotel- und Gaststättengewerbe
Zahlreiche Verstöße bei der Zahlung von Sozialabgaben und dem Mindestlohn in Unter- und Oberfranken
Im Rahmen einer Schwerpunktprüfung prüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 18. und 19. Juni 2015 bundesweit Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes.
Im Bezirk des Hauptzollamts Schweinfurt wurden insgesamt 108 Betriebe kontrolliert und knapp 400 Personen zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. In Unter- und Oberfranken wurden mehr als 60 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. 42 Fälle erfordern weitere Prüfungen zur endgültigen Klärung der Sachverhalte. Hauptsächlich sind hierbei Hinweise auf Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und einer damit verbundenen Vorenthaltung oder Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu nennen (18 Fälle). Auch Verstöße gegen den allgemeinen Mindestlohn waren zu verzeichnen (15 Fälle).
Bei fünf Personen ergaben sich Anhaltspunkte auf Missbrauch von Sozialleistungen.
In vier Fällen konnten ausländische Beschäftigte keine entsprechende Arbeitsgenehmigung vorweisen. Ein ausländischer Gaststättenmitarbeiter wurde in Amtshilfe für die Polizei und die örtliche Staatsanwaltschaft aufgrund eines bestehenden Haftbefehls vorläufig festgenommen und den zuständigen Behörden überstellt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll.de > Fachthemen > Arbeit
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