MdL Michael Hofmann rät zur Teilnahme am "Lärmaktionsplan"
Das Eisenbahn-Bundesamt führt zurzeit Erhebungen zu einer Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken durch. Auch die Betroffenen entlang der Bahnlinie im Landkreis Forchheim haben noch bis zum 30. Juni die Möglichkeit, sich zu Ihrer persönlichen Lärmsituation zu äußern. Darauf weist Landtagsabgeordneter Michael Hofmann in einer Pressemitteilung hin.
Der Lärmaktionsplan ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument, welches die Belange des Lärmschutzes berücksichtigt. Ziel dieses Instrumentes ist es, die Lärmbelastung langfristig zu senken. Die Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt dem Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenheitsanalyse der durch Schienenverkehrslärm belasteten Personen vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser Analyse und aufgrund der Betroffenheitsanalyse durch die Lärmkartierung können langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken.
„Aus unserem Landkreis haben sich bisher nur 66 Betroffene an der Lärmaktionsplanung beteiligt. In anderen Landkreisen sind es bislang weit über 200“, so Hofmann. Auch wenn keine kurzfristigen Verbesserungen in Aussicht gestellt werden können, ist die Dokumentation wichtig, weil sie nur im fünfjährigen Rhythmus durchgeführt wird. Eine Beteiligung an der Lärmaktionsplanung ist am einfachsten über die Online-Befragung unter www.laermaktionsplanung-schiene.de möglich. Es können aber auch Beiträge per Post unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6 in 53175 Bonn gesendet werden.
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