Behindertenseelsorge fordert Neuregelung bei Dokumentation in Kindertagesstätten

Appell an Staatsregierung: Kinder mit besonderem Förderbedarf sollen nicht durch Beobachtungsbögen ausgegrenzt werden

(bbk) Die Behindertenseelsorge im Erzbistum Bamberg hält die in Bayern verpflichtenden Beobachtungsbögen für Kinder mit besonderem Förderbedarf in Kindertagesstätten für diskriminierend und setzt sich für eine Neuregelung ein. Die Führung dieser Bögen ist Vorschrift, geht aber nach Auffassung von Albin Zeck, Diözesanbeauftragter für die Behindertenseelsorge, völlig am Ziel einer sinnvollen Dokumentation vorbei. „Es geht nicht um eine Darstellung des aktuellen Entwicklungsstandes und der persönlichen Kompetenzen, sondern es werden ausschließlich Defizite aufgelistet“, kritisierte Ursula Pöllmann-Koller, Pastorale Mitarbeiterin in der Behindertenseelsorge. Eine Einrichtung, die nicht an diesem Verfahren teilnehme, laufe Gefahr, kommunale Fördermittel zu verlieren. Damit würde die Inklusion von Kindern mit Behinderungen verhindert, was ein Verstoß gegen die UN-Konvention über die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wäre.

Die Behindertenseelsorge im Erzbistum Bamberg fordert die Staatsregierung auf, sich einzusetzen, dass ein Instrumentarium zur Entwicklungsdokumentation, das den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht wird, eingeführt wird. Arbeitsgrundlage könnte hierbei der „Baum der Erkenntnisse“ sein, ein in Schweden entwickelter ganzheitlicher Bildungsplan für Vorschule und Schule.

Die Behindertenseelsorge Bamberg arbeitet in dieser Sache mit der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Irmgard Badura zusammen. Ihr Mitarbeiter Stefan Sandor wird am Arbeitskreis integrativer/inklusiver Kindertagesstätten am 2. Juli 2015 teilnehmen, wo es um dieses Thema gehen wird.

„Es ist unser Ziel, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf auch künftig in wohnortnahe Regelkindergärten integriert werden“, sagte Pöllmann-Koller.

Als einzige Diözese in Deutschland bietet das Erzbistum Bamberg einen Arbeitskreis integrativer/inklusiver Kindertagesstätten an, gleich welcher Träger. Die Behindertenseelsorge versteht sich als Anwalt für Menschen mit Behinderungen und setzt auf die ganzheitliche Beratung und Begleitung von Familien mit behinderten Kindern. Wichtiges Ziel ist dabei, dass die Kinder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und nicht ausgegrenzt werden.

Hinweis an Redaktionen: Sie sind zur Berichterstattung über das Gespräch am 2. Juli eingeladen. Es findet um 16.15 Uhr in der Jakob-Muth-Schule, Waldaustr. 21, in Nürnberg statt. Im Anschluss gegen 18.15 Uhr besteht die Möglichkeit zu Interviews und Nachfragen. Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bei: Ursula Pöllmann-Koller oder Albin Zeck unter info@behindertenseelsorge-bamberg.de