Thomas Silberhorn MdB: Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen
Beihilfe zur Selbsttötung soll unter Strafe gestellt werden. Das fordert der CSU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Thomas Silberhorn (Bamberg/Forchheim) mit einem Gesetzentwurf, den er gemeinsam mit Abgeordneten aus allen Fraktionen in den Deutschen Bundestag einbringt.
„Es nehmen die Fälle zu, in denen Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen anbieten, z.B. tödliche Medikamente zu verschaffen und damit Beihilfe zum Suizid zu leisten. Diese Praktiken dürfen wir nicht hinnehmen“, erklärt Silberhorn.
„Die Selbstbestimmung des Einzelnen und das Grundrecht auf Leben müssen geachtet werden. Vor allem Alte oder Kranke sollen sich nicht zur Selbsttötung verleiten lassen oder gar gedrängt fühlen. Die Beihilfe zur Selbsttötung darf deshalb nicht zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung werden.“
Nach dem Gesetzentwurf wird die geschäftsmäßige, d.h. die auf Wiederholung angelegte Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Der Gesetzentwurf wird Anfang Juli in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht.
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