Nach Urteil: Die Linke fordert Aussetzung aller Hartz 4-Sanktionen in Bamberg und Forchheim
Das Sozialgericht Gotha hat am 26.05.2015 die Unvereinbarkeit von SGB IISanktionen mit dem Grundgesetz festgestellt. Dabei hielten die Gothaer Richter die Regelung des §31a i.V.m §31 und §31b SGB II für eine Verletzung der Menschenwürde und des Grundrechts auf Berufsfreiheit. Nun muss das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden. Einige Kommunen haben darauf reagiert und die Sanktionen ausgesetzt, so z.B. die Kommune Altenburg-Land. Auch die Linke Bamberg-Forchheim fordert die Aussetzung der Sanktionen in Bamberg und Forchheim unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da sie verfassungswidrig sind und das Grundrecht der Betroffenen auf Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe verletzen. Damit wollen wir ein Zeichen für die Grundrechte in Deutschland setzen und hoffen, dass sich nach und nach immer mehr Kommunen anschließen, bis das Gesetz, das diese menschenunwürdigen Sanktionen rechtfertigt, schließlich aufgehoben wird.
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