Fördermittel für Stadt und Landkreis Forchheim nach Art. 10 FAG
Der Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) regelt die Hochbau-förderung im Freistaat Bayern. Ziel der Förderung ist die Bereitstellung von z. B. öffentlichen Schulen, schulischen Sportanlagen und Kindertageseinrichtungen „im notwendigen Umfang“ in allen Regionen und damit die Schaffung einer vergleichbaren kommunalen Infrastruktur für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Bezirke, Landkreise, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände können diese Fördergelder beantragen.
Wie MdL Thorsten Glauber mitteilt, sind für das Haushaltsjahr 2015 für Stadt und Landkreis Forchheim folgende Zuweisungen vorgesehen:
- Stadt Ebermannstadt 300.000 €
Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe mit Außenanlagen - Markt Eggolsheim 142.000 €
Generalsanierung und Umbau des Schulgebäudes der Grund- und Mittelschule Eggolsheim mit Schaffung von Räumen für die Ganztagsbetreuung - Stadt Forchheim 30.000 €
Baukostenzuschuss zur Neuerrichtung eines Kindergartens in der „SieKids“ Betriebskindertageseinrichtung der Firma Siemens - Landkreis Forchheim 3.000.000 €
Generalsanierung des Gymnasiums Fränkische Schweiz und der alten Sporthalle am Gymnasium Fränkische Schweiz in Ebermannstadt - Landkreis Forchheim 52.000 €
Generalsanierung der Dreifachsporthalle des Ehrenbürg-Gymnasiums in Forchheim - Landkreis Forchheim 3.000.000 €
Generalsanierung der Georg-Hartmann-Realschule in Forchheim - Landkreis Forchheim 1.250.000 €
Generalsanierung des Ehrenbürg-Gymnasiums in Forchheim - Markt Gößweinstein 60.000 €
Baukostenzuschuss zur Erweiterung mit Umbau der Kindertageseinrichtung in Gößweinstein - Gemeinde Hallerndorf 50.000 €
Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung St. Josef in Willersdorf - Gemeinde Hausen 42.000 €
Baukostenzuschuss zur Generalsanierung mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung - Gemeinde Kirchehrenbach 50.000 €
Generalsanierung der Kindertageseinrichtung in Kirchehrenbach - Gemeinde Langensendelbach 40.000 €
Baukostenzuschuss zur Generalsanierung des Kindergartens St. Peter und Paul
Förderfähig sind laut Glauber Neubau, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen, Erwerb und Umbau/Instandsetzung eines Gebäudes (als Ersatz für einen Neu- oder Erweiterungsbau), eine Generalsanierung (zur Vermeidung eines eigentlich notwendigen Neubaus) bzw. Baumaßnahmen, die in ihrem Umfang mit einer Generalsanierung vergleichbar sind.
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