Therme Fichtelberg: Oberlandesgericht Bamberg verkündet Schlussurteil
Im Rechtsstreit der Gemeinde Fichtelberg (Klägerin) gegen die Kristall Radon-SoleTherme mit Saunalandschaft Fichtelberg GmbH (Beklagte zu 1) und die Finanzakademie Stein GmbH (Beklagte zu 2) hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg heute das Schlussurteil im Berufungsverfahren verkündet und dabei im Wesentlichen das Ergebnis des Urteils des Landgerichts Bayreuth aus dem Jahr 2012 bestätigt.
Nach dem heutigen Urteil werden die beiden Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Gemeinde Fichtelberg 957.208,93 Euro nebst Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Darüber hinaus wurde die Beklagte zu 1) zur Zahlung weiterer 29.559,60 Euro verurteilt. Auf eine Widerklage der Beklagten zu 1) hin wurde die Gemeinde Fichtelberg – wie bereits in 1. Instanz – verurteilt, Grundstücksbelastungen rückgängig zu machen.
Die Ansprüche der Gemeinde Fichtelberg gründen nach der heutigen Entscheidung im Wesentlichen auf dem zwischen ihr und der Kristall Radon-Sole-Therme mit Saunalandschaft Fichtelberg GmbH bestehenden „Managementvertrag“ aus dem Jahr 2000 und auf von der Finanzakademie Stein GmbH abgegebenen Garantieerklärungen.
Der nunmehr ausgeurteilte Betrag in Höhe von 986.768,53 Euro (957.208,93 Euro zzgl. 29.559,60 Euro) setzt sich im Einzelnen zusammen aus Erstattungsansprüchen der Gemeinde für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen für von ihr aufgenommene Darlehen, aus einem Anspruch der Gemeinde auf Erstattung von Personalkosten sowie einem Anspruch auf Erstattung von Kanalgebühren. Die von der Beklagten zu 1) dagegen vorgebrachten Einwendungen auf Anpassung des Vertrags bzw. auf Zahlung von Schadensersatz wegen behaupteter Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Planung, Verhandlung und Ausschreibung des Therapiezentrums (mit Kangalfischen) hat der Senat nach durchgeführter Beweisaufnahme als nicht begründet angesehen.
Dagegen ist der Senat der Argumentation der Beklagten zu 1) gefolgt, wonach die im Hinblick auf die Errichtung des Therapiezentrums (mit Kangalfischen) erfolgten Grundstücksbelastungen wieder rückgängig zu machen seien, da dieses damals konkret geplante Projekt nun nicht mehr realisiert werde.
Der Senat hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.
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