Bayreuth: Planunterlagen liegen aus
Bebauungsplanentwurf „Sophienstraße“ kann vom 4. Mai bis 3. Juni eingesehen werden
Im Planungsamt der Stadt Bayreuth liegt in der Zeit von Montag, 4. Mai, bis einschließlich 3. Juni der Bebauungsplanentwurf „Sophienstraße“ aus. Die Planunterlagen können im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 908, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.
In der Erdgeschosszone der Sophienstraße sind als Bestandteil der typischen Nutzungsstruktur innerhalb der Fußgängerzone Läden des Einzelhandels, Dienstleistungsbüros und Gaststätten im kleineren Maßstab angesiedelt. Allerdings wird derzeit bei Umbaumaßnahmen vereinzelt im Erdgeschoss eine Nutzungsänderung zum Wohnen beantragt. Aus städtebaulichen Gründen ist die Fußgängerzone der Sophienstraße im Erdgeschossbereich nicht für eine Wohnnutzung geeignet. Diese würde das gewerbliche Umfeld stark beeinträchtigen und den Charakter der Geschäftsstraße schwächen. Weiterhin muss bei einer solchen Entwicklung mit einer Abwertung des Bodenwerts gerechnet werden.
Mit der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans sollen die gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss planungsrechtlich gesichert beziehungsweise eine Wohnnutzung ausgeschlossen werden. Wohnen in den oberen Etagen soll im vorhandenen Mischgebiet weiterhin zulässig bleiben. Im vorliegenden Kerngebiet im Norden des Geltungsbereichs (ab Höhe Spitalgasse) sollen Wohnungen in den Obergeschossen ausnahmsweise zugelassen werden.
Ein weiteres Planerfordernis ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten. Die Sophienstraße grenzt an die Vergnügungsstätten-Agglomeration in der südwestlichen Maximilianstraße („Untere Maxstraße“) an, wo bereits ein sogenannter „Trading-Down-Prozess“ (Leerstände, Verfall von Gebäuden, Investitionsstau, städtebauliche und gestalterische Defizite, funktionale Brüche in durchgehenden Ladenzeilen) eingetreten ist. Mit der Steuerung von Vergnügungsstätten im Hauptgeschäftsbereich der Maximilianstraße und dem Ausschluss von Vergnügungsstätten in der klassischen Nebengeschäftslage der Sophienstraße wird eine Ausweitung der Vergnügungsstätten-Agglomeration verhindert.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Stellungnahmen zur Planung können schriftlich und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte gerne zur Verfügung.
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