FFH-Gebiete: Einwendungen nur noch bis Donnerstag, 30. April 2015 möglich
Landtagsabgeordneter Michael Hofmann weist darauf hin, dass im Rahmen des derzeit laufenden Feinabgrenzungsverfahren der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Flächen die Kommunen und Grundstückseigentümer nur noch bis 30. April 2015 Zeit haben, ihre Bedenken vorzutragen. Insbesondere die privaten Grundstückseigentümer, deren Flächen in so genannten FFH-Gebieten liegen, sollten die Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Die Kommunen wurden bereits zu Beginn des Verfahrens im Januar und nun erneut Anfang April durch das Umweltministerium über Inhalte und Ziele des Verfahrens informiert. Ursprünglich wäre die Einwendungsfrist bereits zum 31. März abgelaufen. Allerdings, so berichtet Hofmann aus München, haben sich die CSU-Abgeordneten erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Frist um zwei Monate verlängert wird. Deren Ende tritt nun am 1. Mai 2015 ein.
Im Gebiet des Landkreises Forchheim sind insgesamt 16 FFH-Gebiete ausgewiesen, die auf 149 Schutzziele hinwirken sollen. Wenngleich seitens des Ministeriums darauf verwiesen werde, dass es im Rahmen des Verfahrens nur darum gehe, keine Verschlechterung bei Flora und Fauna in den Gebieten hinnehmen zu müssen, sieht Hofmann Gesprächsbedarf. „Die Behandlung der FFH-Gebiete muss genau betrachtet werden. Vor allem muss vermieden werden, dass durch das Schutzziel „Wiederherstellung“ unverhältnismäßiger Aufwand für Kommunen und Bürger entsteht“, meldete sich Hofmann in der Fraktion zu Wort. Er erhalte aus Reihen der Bevölkerung immer wieder Hinweise, dass die Behandlung von FFH-Gebieten zu große Einschränkungen für die Grundstückseigentümer mit sich brächten. Wenn jetzt zusätzlich mit dem Ziel der Wiederherstellung weitere Auflagen in den Gebieten einhergingen, werde das nicht zu größerer Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen. Ministerpräsident Seehofer reagierte noch in der Sitzung auf Hofmanns Wortmeldung. Die Staatsregierung werde sich dieses Punktes annehmen. Hofmann machte deutlich, dass es hier nicht darum gehe, gegen die Natur zu arbeiten.
„Umweltschutz muss sein, dafür werde ich mich auch einsetzen. Aber der gesunde Menschenverstand sollte nicht von Ideologie und Bürokratie verdrängt werden!“. Hofmann empfiehlt daher den Eigentümern, sich per E-Mail unter natura2000@reg-ofr.bayern.de an die Höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Oberfranken zu wenden. Zumindest die Bedenken der Wiederherstellung der einzelnen Schutzziele halte nach Auffassung des Abgeordneten das Verfahren für den Betroffenen Eigentümer offen. Entsprechende Formulare finden sich unter http://:q.bayern.denatura2000-beteiligung zur Verwendung.
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