67-Jährige tot aufgefunden – Erste Ermittlungsergebnisse
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
BAYREUTH. Den Ermittlern der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Bayreuth liegen im Fall der getöteten 67-jährigen Frau nun erste Ermittlungsergebnisse vor. Gegen den 65-jährigen Tatverdächtigen erging am Sonntag Haftbefehl wegen dringenden Verdachts des Mordes. Er befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt.
Am Freitagnachmittag fand ein Angehöriger die leblose 67-Jährige in ihrer Wohnung im Stadtteil Altstadt auf. Im Zuge der ersten Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf einen 65-jährigen Bekannten der Frau, der am Donnerstagnachmittag zusammen mit dem Opfer in deren Wohnung war. Umgehend veranlasste die Kripo Fahndungsmaßnahmen mit entsprechenden Einsatzkräften. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft Bayreuth auch eine Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbild nach dem Mann an. Es erfolgten weitere umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen, Vernehmungen sowie Suchmaßnahmen der mittlerweile ins Leben gerufenen SOKO „Eichelweg“ der Bayreuther Kripo.
Öffentlichkeitsfahndung führt zur Festnahme
Die intensiv geführten Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen von Staatsanwaltschaft und SOKO sowie Hinweise aufgrund der in den Medien veröffentlichten Fahndung führten schon am Samstagmorgen zur Festnahme des Tatverdächtigen. Eine Frau erkannte aufgrund des in den örtlichen Printmedien abgebildeten Fotos den Mann in einer Ortschaft im südlichen Landkreis Bayreuth und verständigte umgehend die Polizei. Fahndungskräfte konnten den Mann widerstandslos festnehmen. Er war mit einem fremden Fahrrad unterwegs und führte die vermeintliche Tatwaffe mit. Das Messer stellten die Beamten sicher und übergaben es der Spurensicherung.
Opfer kam durch Messerstiche ums Leben
Die am Samstag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bayreuth im Institut für Rechtsmedizin in Erlangen durchgeführte Obduktion erbrachte für die Ermittler Hinweise auf die Todesursache. Demnach kam die 67-jährige Frau durch mehrere Messerstiche in den Oberkörper zu Tode. Die Tat dürfte nach bisherigen Erkenntnissen am späten Donnerstagnachmittag in der Wohnung des Opfers erfolgt sein. Hierbei muss sich der 65-Jährige leicht verletzt haben. Dies könnte der Grund für außerhalb der Wohnung aufgefundene Blutspuren sein. Nach der Tat ging der Mann in die Tiefgarage und hielt sich für kurze Zeit am Fahrzeug der Getöteten auf, bevor er zunächst zu Fuß, später mit einem Fahrrad flüchtete.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging am Sonntag Haftbefehl wegen dringenden Verdachts des Mordes. Sowohl in der polizeilichen als auch in der richterlichen Beschuldigtenvernehmung hatte der Beschuldigte den äußeren Hergang der Tat eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth und das Gericht gehen nach derzeitigem Ermittlungsstand vom Mordmerkmal der Heimtücke aus.
Täter und Opfer kannten sich seit Jahren
Bei dem jetzt inhaftierten 65-Jährigen handelt es sich um einen verurteilten Gewalttäter, der zuletzt eine langjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr verbüßte. Seit 1997 saß er deswegen in den Justizvollzugsanstalten Straubing und Bayreuth ein. Im Februar 2009 nahm er nach der Haftentlassung seinen Wohnsitz in Bayreuth. Vermutlich seit dieser Zeit bestand zu dem 67-jährigen Opfer Kontakt. Ihr zwischenzeitlich verstorbener Ehemann hat sich über Jahre ehrenamtlich für Strafentlassene und auch für den Beschuldigten eingesetzt.
Auch die örtliche Kriminalpolizei hat den Mann seit Haftentlassung immer wieder überprüft und regelmäßig insgesamt fast 50 Gespräche mit ihm geführt. Sowohl die 67-jährige Frau, als auch weitere Personen aus dem Umfeld des Beschuldigten wurden in der Vergangenheit ebenfalls über das Vorleben des Mannes durch den zuständigen kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter informiert.
Seit der Haftentlassung verhielt sich der Mann unauffällig. Die automatisch kraft Gesetzes eingetretene Führungsaufsicht endete im Februar 2014. Die polizeiliche Betreuung und Überwachung dauerte noch an.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, insbesondere Spurenauswertungen und Vernehmungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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