Wissenschaftlicher Beirat urteilt – intensive Nutztierhaltung „nicht zukunftsfähig“
Zum Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärt die oberfränkische Abgeordnete Elisabeth Scharfenberg MdB:
Als „nicht zukunftsfähig“ beurteilt der wissenschaftliche Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums die intensive Nutztierhaltung in einem aktuellen Gutachten und fordert „mehr Platz für die Tiere, eine artgerechte Beschäftigung, Auslauf und eine Beendigung der Amputationen am Tier“. Was sich liest wie eine Abschrift grüner Agrarkonzepte ist das Forschungsergebnis des ranghöchsten Gremiums der deutschen Agrarwissenschaft. Deutlicher hätte die Kritik an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt nicht ausfallen können. Und deutlicher hätte der Beirat die vom Deutschen Bauernverband und Teilen der Union ständig wiederholte Kritik an Grünen nicht widerlegt werden können.
Nach Meinung des Beirates liegt vieles im Argen. Er bestätigt mit seiner Kritik, dass die Grenzen des Erträglichen weit überschritten sind und stellt Empfehlungen auf, die eine grundlegende Kurskorrektur in der intensiven Fleischproduktion einfordern. Dem stimmen wir Grüne zu und fordern Minister Schmidt auf, diese Forderungen konsequent umzusetzen. Wie auch der Beirat halten wir eine verstärkte finanzielle Förderung der artgerechten Tierhaltung für erforderlich.
Entscheidend ist dabei, dass nicht die Bäuerinnen und Bauern jetzt dafür herhalten müssen, die Fehler anderer auszubaden. Auch der Bauernverband sollte jetzt erkennen, dass Politik für die Bauern nicht Politik für einige Großkonzerne, sondern die Vertretung aller Bauern bedeutet. Überdeutlich zeigen die Ergebnisse des Gutachtens: Die von der Agrarlobby gesteuerte Massenproduktion zu Lasten von Tier und Umwelt hat keine Zukunft.
Die Kritik an der industriellen Intensivlandwirtschaft ist nur allzu berechtigt – und ebenso die Forderung, nicht die Bauern zu Opfern zu machen. Doch was heißt das konkret?
Es darf nicht sein, daß Landwirte, die zu Recht Auflagen für Gesundheits-, Natur-, Umwelt-, Tier- Gewässer-, Boden- und Klimaschutz erfüllen müssen, in einen ungeschützten Wettbewerb mit Produzenten, welche diese Auflagen nicht zu beachten gezwungen sind, geschickt werden. Denn den können sie nur verlieren.
Die jetzt schon unfaire Konkurrenzsituation liefe vollends aus dem Ruder, wenn die in Rede stehenden Freihandelsabkommen in Kraft träten, ohne daß zuvor entsprechende Schutzvorkehrungen eingebaut wurden. Treten sie wie geplant in Kraft, könnten nicht einmal nationale Schutzgesetze und -verordnungen noch etwas retten – denn sie wären schlichtweg wirkungslos bzw. leicht auszuhebeln.