Mordfall "Peggy": Oberlandesgericht Bamberg entscheidet in der Unterbringungssache Ulvi K.

Symbolbild Polizei

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg hat mit Beschluss vom 19. März 2015 auf die sofortige Beschwerde von Herrn K. gegen einen Beschluss der Strafvollstreckungskammer Bayreuth vom 9. Januar 2015 seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aus dem Urteil des Landgerichts Hof vom 30. April 2004 mit Wirkung zum 31. Juli 2015 für erledigt erklärt. Mit der Entlassung von Herrn K. aus dem Vollzug der Unterbringung untersteht Herr K. für einen Zeitraum von fünf Jahren der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers.

Im Beschluss vom 9. Januar 2015 hatte die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bayreuth die Fortdauer der Unterbringung von Herrn K. in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeordnet. In seiner heute getroffenen Entscheidung sieht der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg aber eine weitere Vollstreckung als unverhältnismäßig an. Dabei hat der Senat insbesondere den bereits 13 ½ Jahre andauernden Freiheitsentzug von Herrn K. berücksichtigt. In Gegenüberstellung dazu genügten nunmehr weniger belastende Möglichkeiten wie etwa eine Heimunterbringung zur (weiteren) Risikoreduzierung. Herr K. habe sich letztlich so weit entwickelt, dass er sich auch unter den Belastungen, die die öffentliche Aufmerksamkeit an seiner Person durch das Wiederaufnahmeverfahren in dem Mordfall „Peggy“ gebracht habe, als gut führbar und integrierbar erwiesen habe.

Mit der bis zum 31. Juli 2015 angeordneten Restdauer der Unterbringung soll die Möglichkeit gegeben werden, die Voraussetzungen für eine Unterbringung von Herrn K. außerhalb eines psychiatrischen Krankenhauses im Rahmen einer rechtlichen Betreuung zu schaffen.