Städtisches Ordnungsamt appelliert an Bayreuths Hundebesitzer

Bitte Hunde an Schulen und Kindergärten an die Leine nehmen!

Das sonnige Wetter lockt nicht nur die Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern in die Grünanlagen der Stadt, sondern auch Familien mit Kindern, Jogger oder Spaziergänger. Um ein harmonisches Miteinander aller zu erreichen, weist die Stadt Bayreuth auf die allgemeinen Pflichten für Hundehalter sowie auf die städtische Grünanlagensatzung hin, die eine Leinenpflicht in den Grünanlagen vorsieht.

Der Geltungsbereich der Grünanlagensatzung umfasst alle von der Stadt Bayreuth unterhaltenen Parkanlagen, Erholungsgrünanlagen, die begrünten Flussbetten des Roten Mains und des Mistelbaches, Liegewiesen, Kinder- und Ballspielplätze, Skate- und Trendsport-Anlagen sowie die öffentlich zugänglichen Flächen in den Kleingartenanlagen im Gebiet der Stadt Bayreuth.

Die Grünanlagensatzung besagt, dass Hunde so zu führen sind, dass andere Nutzer – insbesondere Kinder, Jogger, Radfahrer und Menschen, die Tiere bei sich führen – nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt werden. Hunde dürfen nur an einer höchstens 1,20 Meter langen reißfesten Leine mitgeführt werden. Die Person, die einen Hund führt, muss jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. Vorsätzliche Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Eine Voraussetzung für das Freilaufen von Hunden ist, dass der Hundeführer jederzeit auf seinen Hund ausreichend einwirken kann. Es ist für jeden Hundeführer Pflicht, sein Tier so zu halten, dass es andere Tiere oder gar Menschen nicht angreifen oder in sonstiger Weise gefährden kann. Ein Hundebesitzer haftet stets für das Fehlverhalten seines Hundes, selbst wenn ihn kein Verschulden trifft. Das Ordnungsamt appelliert an die Hundehalter, speziell im Bereich von Schulen und Kindergärten die Hunde an der Leine zu führen und hier besonders aufmerksam zu sein.

Der vollständige Text der Grünanlagensatzung kann im Internet unter www.bayreuth.de abgerufen werden.