LRA Bamberg: Maximal ½ m³ mineralischer Bauschutt ohne Verunreinigungen zum Wertstoffhof

Der Fachbereich Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen im Landkreis auf maximal ½ m³ (500 Liter) pro Öffnungstag beschränkt ist. Die Betreuer der Einrichtungen sind angehalten, die Anlieferungen von Bauschutt sowohl hinsichtlich der Menge, wie auch der Qualität zu kontrollieren. Übermengen bzw. ungeeignete Materialien müssen abgewiesen werden.

Der Landkreis Bamberg bietet seinen Bürgern im Bereich der Bauschuttentsorgung eine äußert kundenfreundliche Lösung, wie ein Vergleich mit umliegenden Landkreisen zeigt.

Fallen im Rahmen einer Umbaumaßnahme größere Mengen an mineralischem Bauschutt an, stehen im Landkreis Bamberg private Entsorger zur Verfügung, Adressen sind bei der Abfallberatung erhältlich.

Handwerksbetriebe sind dann berechtigt Bauschutt (bzw. andere Verwertungsabfälle) an den Wertstoffhöfen abzugeben, wenn der Betrieb durch einen ausreichend großen Restabfallbehälter an die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg angeschlossen ist. Nur so ist gewährleistet, dass für die in Anspruch genommene Leistung eine Gegenleistung in Form von Abfallentsorgungsgebühren erbracht wird.

Neben der Menge ist auch die Qualität des Bauschutts ein wichtiges Annahmekriterium, da das gesammelte Material in einer Aufbereitungsanlage auf bestimmte Korngrößen zur weiteren Verwendung als Baustoff zerkleinert wird. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass der angelieferte Bauschutt als Ausgangsmaterial keine Stör- und Fremdstoffen enthält. Deshalb wird an den Wertstoffhöfen im Landkreis nur unbelasteter, mineralischer Bauschutt angenommen, z. B.:

  • Massivmauerwerk
  • Beton bzw. Stahlbeton
  • Dachziegel
  • Fliesen
  • Natursteine
  • Pflanzentöpfe aus Ton bzw. Keramik
  • Geschirr aus Keramik (Teller, Tassen, usw.)
  • keramische Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, WC-Schüsseln)
  • hart gewordener Zement oder Estrich (ohne die Papiersäcke!)

Grundsätzlich muss der Bauschutt frei von sonstigen Abfällen, wie beispielsweise Tapeten, Holz, Silikon oder Kunststoff, sein.

Nachfolgend sind einige Materialien aufgeführt, die keinesfalls über den Bauschuttcontainer entsorgt werden dürfen:

  • Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen“ (z. B. Kaminsteine)
  • Porenbetonsteine (wegen der zu geringen Festigkeit)
  • Dachpappe
  • Platten oder Steine mit Kunststoffgewebe
  • Heraklit- bzw. Faserplatten
  • Isoliermaterial (Styropor, Kork, Mineralfasern, usw.)
  • Kabelreste
  • Schlacke
  • Platten oder Gegenstände aus Asbestzement
  • Gipskartonplatten / Gipsputz
  • Glasbausteine

Der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg bittet die Hinweise zu beachten, damit eine hochwertige Verwertung des Bauschutts auch künftig sichergestellt werden kann. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg unter folgenden Rufnummern gerne zur Verfügung: 0951/85-706 oder 85-708.