Präsident des OLG Bamberg zum Verfassungsrichter gewählt
Clemens Lückemann, seit 1. Februar 2013 Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg, wurde am 11. Februar 2015 vom Bayerischen Landtag mit Wirkung ab 1. März 2015 zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Er wird diese Tätigkeit wie alle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs – anders als die Richter am Bundesverfassungsgericht – im Nebenamt ausüben.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ging aus dem im Jahr 1850 errichteten Staatsgerichtshof hervor und wurde in der Bayerischen Verfassung von 1946 mit umfassenden Zuständigkeiten ausgestattet, um die Grundrechte des Einzelnen und das verfassungsmäßige Funktionieren der Staatsorgane zu gewährleisten. Der Präsident und die berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die Richter auf Lebenszeit an einem Gericht des Freistaates Bayern sein müssen, werden vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Die nicht-berufsrichterlichen Mitglieder wählt jeweils der neu konstituierte Landtag zu Beginn einer Legislaturperiode auf Vorschlag der Fraktionen für die laufende Periode.
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