Rechnungen vom „Gewerberegistrat“ wurden nicht vom Ordnungsamt der Stadt Forchheim ausgestellt!

Das Ordnungsamt der Stadt Forchheim empfiehlt Gewerbetreibenden bei Rechnungen der GES Registrat GmbH genau hinzuschauen. Die Aufmachung der Rechnung legt nahe, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt. Das ist aber nicht der Fall.

Auf den ersten Blick erweckt die Beschreibung des Leistungsumfanges den Eindruck, es handele sich um den Eintrag in die kommunale Datenbank für Gewerbean- und –abmeldungen. Beim näheren Hinsehen entpuppt sich die Rechnung als Angebot für einen Eintrag in irgendeine Internetdatenbank. Die Schreiben wurden Mitte Februar an Gewerbetreibende verschickt mit der Aufforderung, innerhalb von einer Woche zu zahlen: „Bitte beachten Sie, das Sie bei Nichtzahlung auch ohne Mahnung in Verzug geraten können, was gem. § 286 Abs. 3 BGB weitere Kosten und Verzugszinsen nach sich ziehen kann“, droht der Anbieter.

Die Zahlung oder das Einloggen unter www.gewerberegistrat.de wird als Angebotsannahme gewertet, die weitere Zahlungsaufforderungen nach sich ziehen kann.