MdB Andreas Schwarz: „Nachbesserungen beim Lärmschutz sind dringend erforderlich“
„Straßen- und Verkehrslärm wird als dominierende Lärmquelle in Deutschland wahrgenommen“, erklärte der BambergForchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz (SPD) am Dienstag in Bamberg. Er nahm damit Bezug auf eine Publikation des deutschen Umweltbundesamtes.
Schwarz ist der regionale Vertreter in der neu konstituierten Parlamentariergruppe gegen Bahnlärm. Mit dem gleichen Engagement wird sich der Abgeordnete auch verstärkt für die Reduzierung der zunehmenden Immissionsbelastung durch den Straßenverkehr einsetzen.
„Der Wunsch und der Bedarf nach mehr Lärmschutz ist vielen Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Anliegen. In Forchheim wird schon seit Jahren für ein nachträgliches Lärmvorsorgekonzept entlang der Autobahn 73 gekämpft.
Ähnlich verhält es sich im Bamberger Raum“, so der SPD-Politiker. Demnach sei zum Beispiel der Lärmschutz entlang der A70 auf Höhe Memmelsdorf-Gundelsheim entlang des Bamberger Kreuzes veraltet oder gar nicht vorhanden. „Auch beim Straßenbelag gibt es lärmmindernde Möglichkeiten. Hier kann und muss dringend nachgebessert werden. Die Menschen in unserer Region erwarten hier endlich Lösungen.“, bekräftigte der Strullendorfer.
Schwarz kündigte an, sich mit dem Bundesverkehrsministerium in Verbindung zu setzen, um mögliche Lösungsansätze zu besprechen. „Wir haben da Handlungsbedarf, vor allem vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens in der Region“, so der Abgeordnete abschließend.
Neben dem nachsorgenden Lärmschutz, den Herr Schwarz im Auge hat (bauliche Maßnahmen, um die Ausbreitung zu verringern), wäre auch und vor allem Vorsorge vonnöten:
So ist im Schienenverkehr längst vieles entwickelt, das die Lärmentstehung deutlich verringern könnte. Doch schleppende Zulassungsverfahren und finanzielle Erwägungen verhindern, daß der Stand der Technik auch (verpflichtend) zur Anwendung kommt.
Noch immer ist es zulässig, Kraftfahrzeuge so zu „tunen“, daß sie deutlich mehr Lärm entwickeln als das Serienprodukt. Aber auch Geschwindigkeitsbegrenzungen werden als vorbeugender Lärmschutz viel zu zurückhaltend eingesetzt – teils auf Grund einer Rechtslage, welche die Freiheit auf dem Gaspedal höherrangig einstuft als die Gesundheit der Betroffenen.
Nach wie vor vollzieht sich die große Mehrzahl aller Autofahrten auf Strecken, welche die Nutzung anderer Verkehrsmittel nahelegen – was auch die Lärmbelastung deutlich verringerte. Doch von Mobilitätserziehung bis zur (bewußt herbeigeführten) Qualität der Alternativen zielt nahezu alles darauf ab, das private Kraftfahrzeug zu präferieren.
Nicht zuletzt führt die noch immer vorherrschende Siedlungspolitik zu weiterem Verkehrsbedarf – weil der rechtlich verankerte Freiflächenschutz dermaßen durchlöchert ist, daß er seinen Namen nicht verdient.
Herrn Schwarz bietet sich ein reichhaltiges, vielfältiges Betätigungsfeld. Er müßte nur die offenbar noch vorhandenen Scheuklappen ablegen, so daß sich sein Blickfeld auf die gesamte Breite des Problems erweitert.