Melanie Huml fordert Korrekturen am Bundespräventionsgesetz
Bayerns Gesundheitsministerin: Potential der Kurorte und Heilbäder stärker nutzen
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert Korrekturen am Entwurf des Bundespräventionsgesetzes. Huml betonte am Samstag anlässlich der Eröffnung der 5. Gesundheitsmesse Bayreuth in Bindlach: „Es ist zwar ein richtiges Ziel, die Prävention etwa in Schulen und Betrieben zu stärken. Aber es gibt aus bayerischer Sicht noch Verbesserungsbedarf beim derzeitigen Gesetzesentwurf. So darf den Krankenkassen nicht die alleinige Last im Präventionsbereich aufgebürdet werden.“
Huml fügte hinzu: „Gesundheitsförderung und Prävention sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher müssen alle Sozialversicherungsträger und auch der Staat beteiligt werden. Wichtig ist zudem, das Potential der Kurorte und Heilbäder stärker zu nutzen. Bayern wird nicht locker lassen, sondern sich weiter für diese Ziele einsetzen.“
Die Ministerin unterstrich ferner: „Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft sind ausreichend Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention enorm wichtig. Unser Ziel ist es deshalb, die Gesundheit und damit auch die Lebensqualität im Alter so gut wie möglich zu erhalten. Deshalb fördert Bayern im Rahmen der Gesundheitsinitiative ‚Gesund.Leben.Bayern‘ zahlreiche Modellprojekte mit jährlich über drei Millionen Euro.“
Huml verwies darauf, dass derzeit ein Bayerischer Präventionsplan erarbeitet wird. Sie betonte: „Für die Bayerische Staatsregierung sind Gesundheitsförderung und Prävention Herzensanliegen. Volkskrankheiten kann durch geeignete Maßnahmen wirksam vorgebeugt werden.“
Die Ministerin erläuterte: „Ein bereits bewährter Baustein des Präventionsplans ist unsere jährliche Schwerpunktkampagne. In diesem Jahr geht es dabei um die Kindergesundheit. Ziel ist es, möglichst früh die Weichen für ein gesundes Leben zu stellen. Wir wollen Kinder, Jugendliche, deren Familien und das weitere Umfeld zu einer gesundheitsförderlichen Lebensweise motivieren.“
Zum Auftakt der diesjährigen Kampagne wird das Bayerische Gesundheitsministerium Mitte Juni einen bayerischen Kindergesundheitsbericht veröffentlichen. Darüber hinaus ist ein Kindergesundheitsforum mit vielfältigen Fachvorträgen und Diskussionen geplant.
Weitere Informationen: http://www.stmgp.bayern.de/aufklaerung_vorbeugung/index.htm
“Gesundheitsförderung und Prävention sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher müssen alle Sozialversicherungsträger und auch der Staat beteiligt werden. … Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft sind ausreichend Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention enorm wichtig“, betont die Ministerin zu Recht.
Warum aber steht nicht auch das Verhalten im Alltag im Mittelpunkt der Betrachtung. Da bedarf es keiner millionenschweren Programme. Es genügt, regelmäßig und unter Anführung positiver Vorbilder auf gesundheitsbewußtes Verhalten hinzuweisen und entsprechende Empfehlungen zu formulieren.
Ein ausgezeichnetes Beispiel ist die Mobilität. Statt jeden Meter mit dem Auto zurückzulegen (und vielleicht zusätzlich Geld ins Fitneßstudio zu tragen), könnten viele ihre normalen Alltagswege zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen. Selbst Bahn und Bus erfordern zwischen Start / Ziel und Haltepunkt eigene Bewegung.
Sicher verfügen die Krankenkassen über ausreichend kreative Köpfe, die entsprechende kostengünstige Aufklärungs- und Förderprogramme entwickeln können (und sollen). Schließlich ist fast die Hälfte aller Autofahrten kürzer als 5 km, rund 90 % enden nach höchstens 10 km. Das durchschnittliche Transportvolumen entspricht etwa einer Aktentasche.
Mobilitätsverhalten wird schon früh geprägt. Andernorts, in Deutschland wie im europäischen Ausland, gibt es erfolgreiche bzw. -versprechende Projekte, schon im Kindergarten- und Grundschulalter das Verkehrsmittel Fahrrad zu verankern. Daß dies im Einzelfall an die örtlichen Gegebenheiten angepaßt werden muß, daß zumindest in der Anfangszeit eine Begleitung durch (rad)verkehrserfahrene Erwachsene angebracht ist, versteht sich von selbst.
In Bamberg, in Oberfranken, im Freistaat Bayern hingegen verharren die zuständigen Behörden auf veralteten Rezepten, versuchen, die Kinder vom Radfahren abzuhalten – teils durch unzulässige Verbote, teils mittels „dringender Empfehlungen“, über die Eltern sich um des lieben Friedens willen nur ungern hinwegsetzen.
Nach der realitätsfernen „Fahrradprüfung“ im vierten Schuljahr, absolviert nach ebenso realitätsferner Schulung, werden die Kinder dann auf die Straße entlassen – vermeintlich, so kommt es jedenfalls oft herüber, jetzt verkehrstüchtig. Die Unfallzahlen steigen rapide an. Schließlich fehlt die Praxiserfahrung mehrerer Jahre – und damit die Fähigkeit, Risiken und eigenes Können richtig einzuschätzen.
Folgerichtig erscheint das Fahrrad nicht mehr attraktiv, weil gefährlich. Zudem ist oft längst die Prägung aufs Elterntaxi erfolgt, gesundheitsschädigendes Mobilitätsverhalten fest verankert.
Ob Schulverwaltungsamt, Bezirksregierung, Kultusministerium oder Polizei – gegen die Kenntnisnahme der einschlägigen Fakten sind sie alle offenkundig immun. Dabei stellt selbst die Bundesregierung in ihrem Nationalen Radverkehrsplan fest: Es sei wenig hilfreich, wenn Grundschülern der Schulweg mit dem Fahrrad rundheraus untersagt werde, da nur regelmäßige Fahrpraxis zu verkehrssicherem Verhalten führe – formuliert unter einem (früheren) Verkehrsminister, der der CSU angehört.
Natürlich darf bei all dem nicht übersehen werden: Hinsichtlich der Verkehrsgestaltung haben die Behörden sehr viel Nachholbedarf. Offenkundig haben die Verantwortlichen nie etwas anderes gelernt als möglichst effektiv Autoverkehr zu bewältigen. Und so geraten selbst rechtliche Vorgaben, vom Fachwissen ganz zu schweigen, für eine sichere Gestaltung des Fuß- und Radverkehrs häufig unter die Räder – im wahrsten Sinne des Wortes. Und leider nehmen die zuständigen Aufsichtsbehörden – bis hin zum Innenministerium – ihre diesbezüglichen Pflichten nicht wahr.