Verlängerung der Anhörungsfrist für die Natura 2000 Feinabgrenzung bis 1.3.2015
Öffentliche Anhörung zur Feinabgrenzung der FFH-Gebiete bis 1.3.2015 möglich
(bbv) Zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik sowie aufgrund eines sogenannten Pilotverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland, muss Bayern nach den Vogelschutzgebieten nun auch die FFH-Gebiete rechtlich per Verordnung sichern und dabei flächenscharf abgrenzen. Grundstückseigentümer und Bewirtschafter haben bis 1.3.2015 die Möglichkeit, sich zur Feinabgrenzung der FFH-Gebiete zu äußern. Hierfür stellt das Bayerische Umweltministerium die relevanten Karten sowie Musterformulare und Antworten auf häufig gestellte Fragen online unter http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung zur Verfügung.
Einwände können an die zuständige Clearingstelle der Bezirksregierung gesandt werden, für den Landkreis Bayreuth die Regierung von Oberfranken:
Regierung von Oberfranken
Höhere Naturschutzbehörde
95420 Bayreuth
natura2000@reg-ofr.bayern.de
Mit der Feinabgrenzung im Maßstab 1:5000 wird Klarheit im Sinne der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter geschaffen, ob ihre Fläche im FFH-Gebiet liegt oder nicht. Allerdings ist zu beachten, dass insbesondere technisch bedingte Fehler vermieden werden. Neben der Feinabgrenzung der Gebiete sollen in der Verordnung auch die entsprechenden Schutzgüter (Arten und Lebensraumtypen) sowie Erhaltungsziele festgelegt werden. Dabei sollen neben den bereits heute in den Standarddatenbögen enthaltenen Schutzgütern nicht mehr aktuelle Schutzgüter weggelassen oder zusätzliche Schutzgüter hinzugenommen werden können.
Grundstückseigentümer und Bewirtschafter sollten die Unterlagen daher kritisch prüfen und bei Bedarf Einwände erheben. Informationen stehen für BBV-Mitglieder auch im Internet unter www.BayerischerBauernVerband.de/Feinabgrenzung sowie an den BBV-Geschäftsstellen zur Verfügung.
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