Lärmschutz an der Bundesautobahn A73: Stadt Forchheim fordert Nachbesserungen

Durch eine Fehlprognose zur Verkehrsentwicklung aus dem Jahr 1975 hat die Stadt Forchheim einen Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz.
Die geplanten Schutzmaßnahmen erstrecken sich entlang der A73 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Forchheim-Nord und nördlich der Anschlussstelle Forchheim-Süd. Sie betreffen die auf der Ostseite der Bundesautobahn liegenden Forchheimer Stadtteile sowie die Stadtteile Burk und Buckenhofen auf der Westseite.

In der heutigen Stadtratssitzung nimmt die Stadt Stellung im Rahmen des Planfestellungsverfahren. Die Stadt Forchheim fordert:

  • Frühzeitige Abstimmung der Gestaltung der Lärmschutzwände mit der Stadt – am besten noch im Planfeststellungsverfahren und Begrünung der Lärmschutzwände
  • Lärmmindernder Belag in den Grenzen des Stadtgebietes
  • Einstufung der Gebiete aktueller Nutzung, nicht nach Flächennutzungsplänen bzw. Bebauungsplänen, die 1972 bestimmte Bereiche als Mischgebiete festgelegt haben, die heute allgemeines Wohngebiet sind. (betroffenes Gebiet: Föhrenweg)