Haftung und Versicherung im Ehrenamt
Landratsamt und CariThek Bamberg starten kostenlose Inforeihe „Vereinsforum 2015“
Wer haftet, wenn ich in Ausübung meines Ehrenamtes einen Fehler mache, oder einen Unfall habe? Diese Frage treibt ehrenamtliche Helfer, Jugendtrainer aus allen möglichen Vereinen, Besuchsdienste für Senioren oder Asylbewerber, immer wieder um.
Während der Auftaktveranstaltung des „Vereinsforums 2015“ , das die CariThek mit dem Bamberger Landratsamt ins Leben gerufen hat, gab der Nürnberger Rechtsanwalt Bernd Jaquemoth im Burgebracher „Kulturraum“ einen Überblick zum Thema „Versicherung und Haftung im Ehrenamt“.
Damit traf er einen Nerv der rund 50 Zuhörer, allesamt engagierte Unterstützer und Mitglieder bei Feuerwehren, Vereinen oder lose organisierten Elterninitiativen. Rund 23 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in einem Ehrenamt, so Jaquemoth. Fehler und Unfälle können dabei immer wieder passieren.
Jaquemoth beantwortete viele Fragen, die deutlich machten, dass es großen Informationsbedarf für Ehrenamtliche zum Thema Haftung gibt, aber auch zu steuerlichen Fragen, etwa in Verbindung mit Aufwandspauschalen. Gleichzeitig nahm der Referent aber auch Angst: „Vieles ist im Ehrenamt besser abgesichert, als im privaten Bereich.“
Haftpflichtversicherung ist „kardinal und essentiell“!
Schäden, die Ehrenamtliche in Ausübung ihres Engagements verursachen, sind in vielen privaten Haftpflichtversicherungen gedeckt, stellte Jaquemoth klar. Doch genau hier ist auch Vorsicht geboten. Denn immer mehr Versicherungen schließen Schäden während eines ausgeübten Ehrenamtes im Kleingedruckten explizit aus. „In diesem Fall sollte man seinen Versicherungsvertreter anrufen und auf die Streichung der betreffenden Passage und Zusendung eines neuen Textes drängen“, so der Referent. Im Notfall sollte man die Versicherung wechseln.
Vor allem Vorstände sind in der Pflicht
Vorstände von Vereinen sollten sich im Klaren sein, dass sie notfalls „persönlich und unbegrenzt“ haftbar gemacht werden können, so der Jurist. Jaquemoth rät Vorständen daher, maximal 720 Euro für ihre Ehrenamtstätigkeit anzunehmen. Der Grund: Eine Neuerung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§31a BGB, „Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern“) schützt Ehrenamtliche, die unentgeltlich tätig sind, bzw. nicht mehr als die sogenannte „Ehrenamtspauschale“ von 720 Euro erhalten vor zum Teil extremen und gravierenden Haftungsschäden.
Darüber hinaus sollten Vereine eine „Vereinshaftpflicht“ sowie eine Unfallversicherung abschließen. Haftungsausschlusserklärungen, die immer wieder kursieren, um sich gegen Schäden etwa während eines Seniorennachmittags abzusichern, seien in der Regel gegenstandslos. „Das Papier können sie sich sparen“, sagte Jaquemoth. Dagegen seien Unfall-, Haftpflicht- und Veranstaltungshaftpflicht „kardinal und essentiell“, so der Experte. Vorsicht ist auch bei der Benutzung eines privaten Pkws für die Ausübung eines Ehrenamtes geboten. „Während Schäden etwa an Mitfahrern und Unfallgegnern über die Autohaftpflicht abgesichert sind, bleiben Kasko-Schäden, also die Kosten für eine Höherstufung der Autohaftpflichtversicherung, am Versicherungsnehmer hängen.“
Vorsicht bei Veranstaltungen und Reisen
Viele Gruppen und Vereine machten sich beim Organisieren von Ausflügen zu schnell zu Reiseveranstaltern im juristischen Sinn. Stattdessen sollte man mit Busunternehmern Reisepakete schnüren, und dort auch die Buchungen eingehen lassen. So sei der Unternehmer in der Haftung, und nicht der Verein oder der ehrenamtliche Organisator, wenn am Reiseort Unfälle passieren.
Veranstaltungen wie Sommerfeste oder ein „Tag der Offenen Tür“ seien nicht in der Haftpflicht der Vereine abgesichert, sondern müssen gesondert versichert werden. Hier, so rät Jaquemoth, sollten sich ortsansässige Vereine und Gruppen zusammentun und ihre Veranstaltungen gemeinsam versichern, um Kosten zu sparen.
„Größten Respekt sollten sie als Ehrenamtlicher vor echten pflegerischen Leistungen und im medizinischen Bereich haben. Hier hat kein Ehrenamtlicher etwas zu suchen!“ warnte Jaquemoth die Anwesenden. Anweisungen etwa zur Gabe von Insulin müssen zumindest schriftlich dokumentiert werden, sollten aber generell qualifiziertem und angestelltem Pflegepersonal überlassen bleiben.
Zwar bekommt Jaquemoth häufig Fragen zum Thema Haftung im Ehrenamt. Seiner Erfahrung nach gibt es aber momentan vor allem rechtliche Probleme im Umgang mit Urheberrechten, etwa bei Verwendung von Inhalten aus dem Internet, oder fremden Daten. Ehrenamtliche seien hierbei oft zu sorglos und würden abgemahnt, bzw. zur Kasse gebeten. Die Kosten bewegen sich schnell im fünfstelligen Bereich, so der Jurist.
Gutes Feedback für das Vereinsforum 2015
Bei den zahlreichen Anwesenden kam dieser erste Termin des Vereinsforums sehr gut an: „Als Vereinsvorstand sollte man diese Termine unbedingt mitnehmen,“ sagte Günter Schramm vom Ebrachtaler Trachtenverein. „Sehr nützlich und informativ“ fand Yvonne Kroack die Ausführungen des Juristen Jaquemoth. „In meinem Bereich, der Kinderbetreuung, ist es wichtig zu wissen, wie unsere Ehrenamtlichen abgesichert sind, wenn es um das Thema ‚Aufsichtspflicht‘ geht.“
Das „Vereinsforum 2015“ veranstaltet im Lauf des Jahres fünf weitere kostenlose Schulungen zur Vereinsarbeit. Ehrenamtliche können sich darüber hinaus jederzeit bei der CariThek , dem Freiwilligenzentrum für die Stadt und den Landkreis Bamberg, informieren, versicherte die Leiterin der CariThek, Simone Famulla.
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