Stadt Bayreuth informiert: Mikrozensus 2015 gestartet

Rund 60.000 Haushalte in Bayern zur Auskunft aufgerufen

Auch in diesem Jahr wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, durchgeführt. Insgesamt wird ein Prozent der Bevölkerung befragt, in Bayern betrifft dies rund 60.000 Haushalte. Besonders geschulte Interviewerinnen und Interviewer befragen die Bürgerinnen und Bürger zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr zusätzlich auch zu ihrer Krankenversicherung. Für den überwiegenden Teil der Fragen des Mikrozensus besteht Auskunftspflicht.

Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, die seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. In diesem Jahr sind zudem noch Fragen zur Krankenversicherung enthalten. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenart werden auch die Art des Krankenkassenverhältnisses und der zusätzliche private Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen.

Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt und können sowohl zuhause per Interviewer als auch postalisch durchgeführt werden. Das für den Mikrozensus gewählte Stichprobenverfahren ist verhältnismäßig kostengünstig. Da jedoch nur wenige Haushalte zur Befragung ausgewählt wurden, ist es wichtig, dass jeder der kontaktierten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Für diese besteht zudem eine Auskunftspflicht für vier aufeinander folgende Jahre.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2015 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewer zu unterstützen. Datenschutz und Geheimhaltung sind umfassend gewährleistet. Die Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamtes legitimieren, sind zudem zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.