Bamberger Landrat Johann Kalb in Hauptausschuss der Bayerischen Krankenhausgesellschaft gewählt

Im Rahmen der jüngsten Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e. V. in München wurde Landrat Johann Kalb in den Hauptausschuss gewählt. Die Mitglieder des Hauptausschusses werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre bestellt. Landrat Johann Kalb: „Der demografische Wandel stellt uns bei der Sicherung der Gesundheitsvorsorge und ärztlichen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich vor immense Aufgaben. Privatisierungstendenzen Einhalt zu gebieten wird eine der wichtigsten Herausforderungen in der Zukunft sein. Ich freue mich auf diese und weitere interessante Aufgaben als Mitglied des Ausschusses.“ Die aktive Mitarbeit im Hauptausschuss der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e. V. stellt einen ersten wichtigen Baustein dafür da. „Wir alle, aber insbesondere die ältere Generation, sind auf die Nähe von Arzt und Apotheke angewiesen. Deshalb muss die Grundversorgung im gesamten Landkreis auch zukünftig als wichtigstes Element der Daseinsvorsorge gesichert werden. Ihr muss sich die öffentliche Hand in besonderer Weise widmen.“

Aufgaben der Bayerischen Krankenhausgesellschaft

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) ist der Zusammenschluss der Krankenhausträger und deren Spitzenverbände in Bayern. Als Interessenvertreter der bayerischen Krankenhausträger und deren Spitzenverbände repräsentiert die BKG ca. 230 Krankenhausträger mit ihren rund 340 Kliniken und rund 80.000 Betten.

Die Krankenhäuser bilden das Rückgrat der medizinischen Daseinsfürsorge. In den bayerischen Kliniken werden jährlich über 2,8 Mio. Patienten betreut. Darüber hinaus sind sie ein bedeutender Wirtschaftsfaktor mit hohem Innovations- und Beschäftigungspotenzial. Sie bieten für ca. 160.000 Menschen einen qualifizierten Arbeitsplatz und stellen rund 15.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung.

Ziel der BKG ist es, zusammen mit den Partnern im Gesundheitswesen die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu erhalten und zu verbessern und die Versorgung in Bayern weiterzuentwickeln. Dabei tritt sie für die Pluralität von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern ein sowie für eine enge Kooperation sowohl zwischen den Kliniken als auch den Leistungsanbietern der verschiedenen Versorgungssektoren.

Die BKG bündelt die Interessen der Krankenhäuser und unterstützt diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Im Wesentlichen gliedern sich die Aufgaben der BKG dabei in folgende Schwerpunkte:

  • krankenhaus- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen bearbeiten
  • Mitglieder laufend informieren und den Erfahrungsaustausch unter ihnen organisieren
  • Interessen der Krankenhäuser auf Landes- und Bundesebene vertreten
  • Empfehlungen, Rahmenvereinbarungen und Verträge auf Landesebene erarbeiten
  • Mitglieder in Einzelfragen beraten und vertreten
  • vom Gesetzgeber übertragene Aufgaben wahrnehmen
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot für Krankenhausmitarbeiter anbieten