Seniorenbroschüre des Bezirks Oberfranken in neuer Auflage erhältlich
Mit dem Jahreswechsel haben sich auch in der Pflegeversicherung einige Veränderungen ergeben. So wurden unter anderem die Sätze in den einzelnen Pflegestufen etwas angehoben. Welche Auswirkungen die Änderungen auf die Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen und deren Angehörigen haben, kann in der neuen Auflage der Sozialbroschüre des Bezirks Oberfranken nachgelesen werden. Diese kann ab sofort kostenlos beim Bezirk Oberfranken bestellt werden.
Wenn die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause nicht mehr möglich ist, ist ein Umzug in ein Pflegeheim unumgänglich. Das ist ein großer, manchmal schmerzlicher Einschnitt im Leben – nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für die Angehörigen. Vieles ändert sich. Der Umzug muss organisiert werden und nicht zuletzt stellen sich Fragen zur Finanzierung des Heimplatzes. Unter welchen Bedingungen hat man Anspruch auf Sozialleistungen? Wie wirken sich Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen auf die Finanzierung des Pflegeplatzes aus?
„Der Bezirk Oberfranken möchte mit seiner Broschüre die häufigsten Fragen zur Gewährung von Sozialhilfe für Senioren bei Heimunterbringung beantworten. Sie richtet sich an die betroffenen Senioren, aber auch Angehörige, Betreuer und andere interessierte Personen, die sich über die sozialhilferechtlichen Aspekte informieren möchten“, erläutert Bezirkstagspräsident Dr. Günther Denzler die Intention hinter dem 40seitigen Ratgeber. Erstmals wird in der Neuauflage auch das Unterhaltsrecht für geschiedene Angehörige berücksichtigt. Anschauliche Berechnungsmodelle machen die derzeit geltenden Rechtsnormen verständlich.
Die Broschüre steht unter www.bezirk-oberfranken.de zum Download zur Verfügung und kann unter folgender Adresse kostenfrei bestellt werden:
Bezirk Oberfranken
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
Telefon: 0921 7846-3101
Telefax: 0921 7846-93100
E-Mail: presse@bezirk-oberfranken.de
INFO:
Der Bezirk ist das soziale Gewissen Oberfrankens. Hauptaufgabe der dritten kommunalen Ebene ist es, als überörtlicher Sozialhilfeträger die Betreuung und Versorgung von behinderten und pflegebedürftigen Menschen sicher zu stellen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Sozialhilfe für Seniorinnen und Senioren in Alten- und Pflegeheimen. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet „Hilfe zur Pflege“ in der Sozialverwaltung des Bezirks Oberfranken kümmern sich intensiv um die Belange älterer Menschen, die ihre Heimkosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können.
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