Fahrradfahrerin stirbt nach Verkehrsunfall

Symbolbild Polizei

BAMBERG. Ihren schwersten Verletzungen erlag am Dreikönigstag eine 24-jährige Fahrradfahrerin, nachdem sie im Bamberger Stadtgebiet von einem Sattelzug erfasst worden war.

Der 57-jährige Lastwagenfahrer war gegen 16.45 Uhr auf der Zollnerstraße stadtauswärts unterwegs und bog an der Einmündung zum Berliner Ring nach rechts ab. Dabei erfasste er die in gleiche Richtung fahrende, 24-jährige Bambergerin mit ihrem Fahrrad. Die junge Frau stürzte zu Boden und wurde vom Sattelzug überrollt. Der alarmierte Notarzt stellte bei ihr schwerste Verletzungen fest, denen sie kurze Zeit später im Krankenhaus erlag. Der Fahrer des Sattelzuges blieb unverletzt.

Auf Anordnung der Bamberger Staatsanwaltschaft kam ein Sachverständiger an die Unfallstelle, der zusammen mit den Beamten der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt den genauen Unfallhergang klären soll. Der Berliner Ring war während der Unfallaufnahme gesperrt.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Ungeachtet weiterer Details, läßt die Schilderung des Unfalls vermuten: Erneut ist eine Radlerin der Mär vom sicheren Radweg zum Opfer gefallen.

    Mißachtung der für den Radweg geltenden Vorfahrt, ob durch zuvor parallel fahrende Abbieger oder durch Wartepflichtige, die erst quer über dem Radweg anhalten, um die übergeordnete Fahrbahn einzusehen, ist nun einmal eine der Hauptursachen schwerer Fahrradunfälle. Deshalb wurde die allgemeine Radwegbenutzungspflicht vor mehr als 17 Jahren aufgehoben, deshalb ist die Anordnung der Benutzungspflicht nur ausnahmsweise und unter besonderen, rechtfertigungsbedürftigen Umständen zulässig.

    Doch nach wie vor handeln die Verkehrsbehörden hier willkürlich nach Gutdünken. Und nach wie vor verbreitet (nicht nur) die Polizei das Märchen, auf Radwegen – ob benutzungspflichtig oder nicht – wären die Radler sicherer unterwegs.

    Tatsächlich geht es wie bei Einführung der Radwegbenutzungspflicht vor rund acht Jahrzehnten erstrangig darum, die Fahrbahn für ungehinderten Autoverkehr freizuräumen. Die bekannten Sicherheitsrisiken mit teils tragischen Folgen nehmen die Verantwortlichen offenkundig sehenden Auges in Kauf.

    Verantwortlich ist auch die Kommunalaufsicht bis hin zum Landesverkehrs- und -innenminister. Der läßt sich zwar gern als “Fahrradminister” feiern, duldet aber untätig, wie die örtlichen Behörden in großem Umfang rechtliche Vorgaben und fachliche Erkenntnisse zu Lasten der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer mit Füßen treten.