Stadt Bayreuth beklagt Verunreinigungen durch Hundekot
Rathaus appelliert an Bayreuths Hundehalter, die kostenlosen Entsorgungsangebote der Stadt zu nutzen
Das Rathaus appelliert an Bayreuths Hundehalter, sich um die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner zu kümmern und die hierfür bereitgestellten, kostenlosen Entsorgungsangebote der Stadt zu nutzen. Unverändert gehen im Rathaus Beschwerden aus der Bevölkerung über Verunreinigungen durch Hundekot ein. Neuerdings muss zudem vermehrt festgestellt werden, dass die von der Stadt ausgegebenen Entsorgungsbeutel mit oder ohne Inhalt einfach weggeworfen werden. Beides ist ärgerlich und schädlich für die Umwelt. Zur Anzeige gebrachte Fälle werden daher von der Stadt konsequent verfolgt.
Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass Hundebesitzer überall im Freien die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich beseitigen und in öffentlichen Abfalleimern oder in eigenen privaten Hausmüllgefäßen entsorgen. Hundehalter und -führer sind hierzu rechtlich verpflichtet und haben deshalb eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten oder sonstiger geeigneter Mittel mitzuführen.
Die Stadt appelliert an alle Tierfreunde, sich ausreichend mit Entsorgungsbeuteln zu versehen, die kostenlos bei den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße, ausliegen. Sie sind zusätzlich auch beim Stadtbauhof und im Umweltamt erhältlich. Außerdem können die Beutel den zwischenzeitlich aufgestellten Hundetoiletten entnommen werden. Die Stadtverwaltung bittet gleichzeitig alle Bürgerinnen und Bürger, dieses Angebot nicht zu missbrauchen. Die Entsorgungsbeutel erfüllen nur dann ihren Zweck, wenn auch sie ordnungsgemäß beseitigt werden.
In diesem Zusammenhang weist das Umweltreferat der Stadt auch darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte außerhalb vorhandener Wege zu betreten. Verunreinigungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Hundekot stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.
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