BN Bamberg beantragt erneut Naturschutzgebiet Bamberg/Breitenau

Die Kreisgruppe des BN (Bund Naturschutz) stellte innerhalb eines halben Jahres zum zweiten Mal den Antrag bei der Regierung von Oberfranken, den Flugplatz Bamberg/Breitenau als Naturschutzgebiet (NSG) auszweisen. Nach der Auffassung des BN sind die Sandmagerrasen der Breitenau mit ihrem überregional bedeutsamen Arteninventar durch regelmäßig wiederkehrende Eingriffe auf Dauer bedroht. Ein Naturschutzgebiet könnte die Eingriffe regeln und gleichzeitig den Betrieb des Flugplatzes im derzeitigen Rahmen weiter ermöglichen.

Flugplatz in Bamberg/Kramersfeld (Breitenau): erneuter Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,

wie Sie sich erinnern können, haben wir am 17.03.2014 an Sie zum wiederholten Mal den Antrag gestellt, den Flugplatz Bamberg-Breitenau auf Grund seines überregional bedeutsamen Arteninventars als Naturschutzgebiet auszuweisen. Zwar wurde damals das bereits von der Stadt Bamberg genehmigte Autorennen kurzfristig auf einen anderen Austragungsort verlegt, doch am rechtlichen Zustand des Flugplatzes änderte sich nichts. Zeitungsberichte in jüngster Zeit (vgl. Anlagen) zeigen, dass das Naturschutzgut der Breitenau weiterhin akut gefährdet ist und dass die Beschlüsse des Stadtrats Bamberg keine rechtlichen Auswirkungen haben.

Die Firma Brose kauft einen neuen Firmen-Jet, der höhere Lärm-Emissionen verursacht und alle Länder Europas erreichen kann. Es ist dabei davon auszugehen, dass die Anzahl der Flugbewegungen – entgegen einer vagen Aussage des Betreibers – zunehmen wird.

Gleichzeitig wird deutlich, dass eine Betriebsgenehmigung für den Helikopter-Instrumentenflug angestrebt werden soll. Dies widerspricht eindeutig dem Nutzungsvertrag vom 01.07.2012 (S. 4), in dem eine Beschränkung auf den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln vorgesehen ist.

Vgl. hierzu den Nutzungsvertrag:

http://piraten-bamberg.de/wp-content/uploads/2013/05/Vertrag-Stadt-Bamberg-Aeroclub- Bima-zum-Flugplatz.pdf (16.08.2014)

Ferner ist zu erkennen, dass ein sog. Heli-Pad mit einem „Durchmesser von 30 auf 30 Meter“ betoniert werden muss. Derartige Flächenverluste in den sensiblen Sandmagerrasen der Breitenau sind nicht mehr hinnehmbar. Die Planungen hierfür widersprechen der Auffassung Ihrer Behörde, die Selbstverpflichtung des Bamberger Stadtrats sorge für den Erhalt der naturschutzrelevanten Flächen. Im Übrigen stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage derzeit der Flugplatz Breitenau betrieben wird. Der am 01.07.2012 abgeschlossene Nutzungsvertrag war auf ein Jahr befristet und konnte mit dem Termin 28.02.2013 durch schriftliche Erklärung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Spätestens mit dem 30.06.2014 endete also der Nutzungsvertrag.

Der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Bamberg, stellt hiermit erneut fest, dass der aus naturschutzfachlicher Sicht überregional bedeutsame Flugplatz akut bedroht bleibt. Wir wiederholen daher unseren Antrag auf Unterschutzstellung der Breitenau Bamberg als Naturschutzgebiet (NSG) vom 01.10.1998, erneuert mit Schreiben vom 03.05.2012 und 17.03.2014. Wegen der weiterhin hochgradigen Gefährdung des Gebietes halten wir es für notwendig, dass das Unterschutzstellungsverfahren umgehend eingeleitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Otto Först (AK Arten- u. Biotopschutz)
Bund Naturschutz in Bayern e.V.