Berufskraftfahrer – Stichtag 10. September 2014 für Weiterbildung beachten

Symbolbild Bildung

Das Landratsamt Forchheim informiert

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, oder eine gleichwertige Klasse (Altklasse 2 und 3) besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

Eine erste Weiterbildung ist zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 (Personenverkehr) bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 (Güterkraftverkehr) abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen aufeinander abzustimmen; hierzu ist eine individuelle Abklärung mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE:
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse vor dem 10.09.2009: Weiterbildungsnachweis wird bis zum 10.09.2014 benötigt

Ausnahme: Wenn die Fahrerlaubnisklasse zwischen 10.09.2014 und 10.09.2016 abläuft, wird der Weiterbildungsnachweis spätestens zum Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse benötigt

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE:
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse vor dem 10.09.2008: Weiterbildungsnachweis wird bereits seit 10.09.2013 benötigt

Ausnahme: Wenn die Fahrerlaubnisklasse zwischen 10.09.2013 und 10.09.2015 abläuft, wird der Weiterbildungsnachweis spätestens zum Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse benötigt

Die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung wird durch die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Wir empfehlen diese Eintragung umgehend vorzunehmen, um Schwierigkeiten bei Kontrollen zu vermeiden.

Nähere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer in Bayern unter www.bayreuth.ihk.de und des Bundesamtes für Güterverkehr unter www.bag.bund.de. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Führerscheinstelle des Landkreises Forchheim unter 09191 / 86-3209 wenden.