Bamberg entschädigt Erben – Löwenpokal krönt nun Ausstellung „Jüdisches in Bamberg“
Der Bamberger Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass der sogenannte „Schönbornsche Löwenpokal“, ein exquisites silbern-vergoldetes Stück, ein zweites Mal und nun rechtmäßig von den Museen der Stadt Bamberg erworben wird. Das Trinkgefäß in Form eines Löwen gehörte ursprünglich der jüdischen Sammlerin Emma Budge (1852-1937). Nach deren Tod wurde die umfangreiche Privatsammlung 1937 in zwei Auktionen weit unter Wert veräußert und die Versteigerungserlöse nicht an die Erben ausgezahlt, sondern auf Sperrkonten des Deutschen Reichs überwiesen. Den Löwenpokal ersteigerte die Stadt Bamberg auf der ersten Auktion am 4. Oktober 1937 für 3.680 Reichsmark. Durch die Geldgaben der Kulturstiftung der Länder, der Oberfrankenstiftung und der Stiftung Weltkulturerbe Bamberg steht eine Einigung mit den Erben kurz bevor. Der Löwenpokal krönt nun die aktuelle Ausstellung der Museen der Stadt Bamberg „Jüdisches in Bamberg“ in der Villa Dessauer.
Bei dem für den fränkischen Raum historisch bedeutsamen Stück Nürnberger Silberschmiedekunst handelt es sich um einen teilweise vergoldeten Silberpokal aus dem Jahr 1712 in Form des Schönbornschen Wappentiers, mit verziertem Schild auf dem fränkischen Rechen stehend. Der Bamberger Bischof Lothar Franz von Schönborn stiftete das Trinkgefäß als Preis eines Schützenfestes.
Im Jahr 2012 wandten sich die Erben der Sammlerin Emma Budge an die Stadt Bamberg und begehrten Restitution des Stückes. Im Rahmen eines von der Arbeitsstelle für Provenienzforschung geförderten Projektes wurde die Herkunft geprüft und bestätigt. Auch einige andere Museen, die in der NS-Zeit Stücke aus der Sammlung erworben hatten, gaben in den letzten Jahren die Kunstgegenstände zurück oder entschädigten die Erben. Der größte Teil der Sammlung ist jedoch noch immer verschollen.
Die Stadt Bamberg war von Anfang an bestrebt, durch Verhandlungen mit dem Anwalt der Erben, eine gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu finden und einen Weg für eine Entschädigungslösung zu öffnen. Die Erben sind bereit, auf eine Rückgabe des Kunstgegenstandes zu verzichten, wenn die Stadt Bamberg eine dem Wert des Objekts angemessene Entschädigung zahlt. Ein gemeinsam ausgewählter Sachverständiger schätzte den Wert des historischen Kunstgegenstandes auf 350.000€.
Der Erwerb des Löwenpokals im Wege einer unter NS-Verfolgungsdruck durchgeführten Auktion fällt in den Anwendungsbereich der „Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art“ von 1998. Die 43 teilnehmenden Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, bekennen sich darin, dass nach, unter NS-Verfolgungsdruck insbesondere jüdischen Eigentümern; entzogenen Kunstgegenständen geforscht und diese an die früheren Eigentümer oder Erben zurückgegeben oder diese entschädigt werden. Der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände bestätigten diese Prinzipien 1999 in einer gemeinsamen Erklärung. Die Museen der Stadt Bamberg zeigten sich schon frühzeitig ihrer Verantwortung bewusst. Bereits 1952 wurden die Sammlung Wassermann und die Sammlung Federlein restituiert.
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