Verkehrsregelungen rund ums Bayreuther Sommernachtsfest

Zum diesjährigen Bayreuther Sommernachtsfest am Samstag, 2. August, gilt wie in den vergangenen Jahren auch im Umfeld der Eremitage eine besondere Verkehrsregelung, um zu gewährleisten, dass die Rettungswege frei bleiben und der zu erwartende erhebliche Besucherverkehr reibungslos abgewickelt werden kann.

In der Eremitagestraße, Eremitenhofstraße, Wunau- und Steinachstraße darf beidseitig nicht geparkt werden. Die Wunau-, Steinach- und Sonntagstraße dienen als Anfahrtszonen für die Feuerwehr. In der Ochsenhut und in der Königsallee zwischen der Rollwenzelei und der Ochsenhut besteht ebenfalls ein beidseitiges Haltverbot. Die Ochsenhut Richtung Königsallee, die Königsallee ab Ochsenhut in Richtung Haupteingang der Eremitage und die Eremitagestraße stadteinwärts bis zur Sonntagstraße werden während der Veranstaltung zu Einbahnstraßen erklärt.

Nachdem die Parkmöglichkeiten im Umfeld der Eremitage erfahrungsgemäß sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt, das kostenlos zur Verfügung stehende „Park-and-Ride“-Angebot in Anspruch zu nehmen. Am Volksfestplatz stehen von 16 Uhr bis etwa 3 Uhr morgens neben einer großen Zahl von Parkplätzen wieder ausreichend Busse für einen ständigen Pendelverkehr zur Eremitage bereit. Die Haltestelle befindet sich am Haupteingang zur Eremitage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit den Linien-Bussen der Verkehrsbetriebe in Verbindung mit der Eintrittskarte ab 16 Uhr bis etwa 3 Uhr kostenlos zur Eremitage und zurück zu fahren.

Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die angeordnete Haltverbotsregelung restriktiv geahndet werden. Fahrzeuge, die unberechtigt parken und Rettungsfahrzeuge sowie den Linienverkehr behindern, wird die Polizei unverzüglich abschleppen lassen.