Breite Mehrheit im Bamberger Stadtrat will Prüfung der "Ostumfahrung light"
Messerschmitt-Papier von CSU, SPD, BuB und FDP geht mit Anträgen von BBB und GAL konform
Im Bamberger Stadtrat ist nun doch eine Mehrheit für die Prüfung der Güterzug-Ostumfahrung beim Bahnausbau gegeben. So jedenfalls die Einschätzung der Grün-Alternativen Stadtratsfraktion. GAL-Fraktionvorsitzende Ursula Sowa dazu: „Diese jüngste Entwicklung ist gut. Insofern hat die Kommunalwahl mit der Neubesetzung des Stadtrats Positives in Bewegung gebracht.“
Noch im Juli vor einem Jahr wurde diese Bahnausbau-Variante, die von der Bürgerinitiative „Bahnsinn“ in die Diskussion gebracht worden war, per Stadtratsbeschluss aus der Riege der weiter zu verfolgenden Trassenvarianten ausgeschlossen. Dies hat sich nun grundlegend geändert, wobei das von CSU- und SPD-Fraktion und den drei StadträtInnen von BuB und FDP Anfang Juli unterzeichnete „Messerschmitt-Papier“ eine wesentliche Rolle spielt. Dort wurde wörtlich festgelegt: „Die Vertragspartner sind sich einig darüber, dass zusätzliche Streckenführungsvarianten – wie zum Beispiel der sog. ‚Bahnsinn-Vorschlag’ – noch einmal überprüft werden sollen.“
Vor kurzem zog der Bamberger Bürgerblock nach und beantragte die Prüfung der auch „Ostumfahrung light“ genannten Trasse. Nun haben Peter Gack und Gertrud Leumer für die GAL einen entsprechenden Antrag eingereicht. Sie halten den Vorschlag für prüfenswert, weil die Trassenführung eingehaust und damit lärmschonend geplant ist, ökologische Ausgleichsmaßnahmen vorsieht und direkt neben der Autobahn verlaufend den Flächenverbrauch minimiert.
„Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die Messerschmitt-Vertragspartner ihre Vereinbarungen auch umsetzen“, sagt die GAL-Sprecherin im Umwelt- und Verkehrssenat, Gertrud Leumer, und begrüßt gleichzeitig, dass damit nun eine sehr breite Mehrheit im Stadtrat für die Prüfung der Ostumfahrung light dokumentiert ist.
Leumer macht aber deutlich, dass damit noch keine Entscheidung für oder gegen etwas getroffen wird: „Es geht lediglich um eine Prüfung der Vor- und Nachteile dieser Variante, wie sie genauso auch bei den anderen Varianten geprüft wurden.“
Bei der GAL geht man davon aus, dass die schwarz-rot-lila-gelben Vertragspartner nun entweder selbst einen entsprechenden Antrag einreichen oder den schon vorliegenden Anträgen von GAL und BBB zustimmen. Eine Prüfung mit entsprechenden Gutachten könnte dann bereits nach der Sommerpause in Auftrag gegeben werden.
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