Kreis­lauf­zu­sam­men­bruch nach Kräutermischungskonsum

Symbolbild Polizei

Bay­reuth. Am Don­ners­tag­nach­mit­tag kon­su­mier­te ein 26-jäh­ri­ger Mann zusam­men mit sei­nem 24-jäh­ri­gen Freund „Kräu­ter­mi­schun­gen“ und bekam dar­auf­hin einen Kreislaufzusammenbruch.

Gegen 14:15 Uhr wur­de eine Poli­zei­strei­fe zusam­men mit dem Ret­tungs­dienst in die Königs­berg­stra­ße geru­fen. Ein 26-jäh­ri­ger Mann bekam dort einen Kreis­lauf­zu­sam­men­bruch, nach­dem er „Kräu­ter­mi­schun­gen“ kon­su­miert hat­te. Der 24-jäh­ri­ge Freund, wel­cher bei der Ret­tungs­leit­stel­le ange­ru­fen hat­te, kon­su­mier­te eben­falls „Kräu­ter­mi­schun­gen“.

Der Ret­tungs­dienst stell­te beim Ein­tref­fen fest, dass bei dem 26-Jäh­ri­gen kei­ne aku­te medi­zi­ni­sche Behand­lung not­wen­dig war. Die Poli­zis­ten fan­den in der Woh­nung noch zwei Päck­chen „Kräu­ter­mi­schun­gen“ auf. Die­se wur­den sichergestellt.

Der 26-Jäh­ri­ge sowie der 24-Jäh­ri­ge gaben an, dass sie die Besit­zer der Mischun­gen sind. Aus die­sem Grund erhal­ten bei­de eine Anzei­ge nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Die Poli­zei warnt vor den Fol­gen eines Kon­sums von „Kräu­ter­mi­schun­gen“, da hier­durch erheb­li­che Gesund­heits­schä­di­gun­gen auf­tre­ten kön­nen. Kräu­ter­mi­schun­gen sind im oft­mals mit berau­schend wir­ken­den syn­the­ti­schen Zusät­zen behan­delt. Die­se Zusät­ze fal­len in den vie­len Fäl­len unter das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Somit ist der Besitz die­ser Mischung sogar nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz strafbar.