GAL Bamberg: "Beihilfen für Bedürftige dringend updaten"
GAL beantragt mehr Geld für Wohnungs- und Baby-Erstausstattung und will auch Maklerkosten bezuschussen
Nicht nur der Wohnraummangel macht bedürftigen Menschen zu schaffen. Wenn sie endlich eine Wohnung gefunden haben, müssen sie Renovierung, neue Möbel und gegebenenfalls Maklerkosten finanzieren – und sind dabei auf öffenltiche Hilfen angewiesen.
Inwieweit solche Menschen, die von HartzIV-Leistungen oder Grundsicherung leben, hierbei angemessen unterstützt werden, möchte die GAL nun auf den Prüfstand stellen. Dass die dazu angewendete Dienstanweisung für Jobcenter und Stadtverwaltung veraltet ist und dringend überarbeitet werden muss, macht GAL-Stadtrat und Familiensenatsmitglied Tobias Rausch an einem Beispiel fest. „Wenn jemand Geld für die Erstausstattung einer neuen Wohnung braucht, z.B. nach einer Trennung oder bei einer Haushaltsgründung, so bekommt er einmalige Beihilfen. Diese richten sich nach den Möbelpreisen auf dem Gebrauchtmöbelmarkt. Die aktuell herangezogenen Listen dafür stammen aber noch vom Gebrauchtmöbelangebot der Bamberger Dienste, die inzwischen ihren Betrieb eingestellt haben, und sind mehrere Jahre alt.“ Die Listen müssen nach seiner Meinung deshalb dringend aktualisiert werden.
Ähnliches gilt laut seiner Kollegin Kiki Laaser auch für Renovierungskosten und Babyerstausstattung. „Preise verändern sich mit der Zeit – hier müssen Jobcenter und Stadtverwaltung im Interesse der Betroffenen up to date sein.“ Dass Maklerkosten generell nicht gewährt werden, möchte Laaser zumindest überprüft wissen. In der erwähnten Dienstanweisung werde dies damit begründet, dass genügend öffentlicher zugänglicher Wohnraum vorhanden und deshalb ein Makler nicht nötig sei. „Dass dies so nicht mehr zutrifft, wissen wir heute alle“, so die familienpolitische Sprecherin der GAL, „wir sollten deshalb überlegen, ob nicht wenigstens ein Zuschuss zu den Maklerkosten angemessen ist, wenn die Wohnungssuchenden diese zahlen müssen.“
Zudem fragen Rausch und Laaser, inwieweit die Betroffenen überhaupt über ihre Ansprüche auf die genannten einmaligen Beihilfen informiert werden. „Wir halten es auch für wichtig, dass bedürftige Menschen ihren Rechten nicht hinterherlaufen müssen, sondern aktiv von den Behörden aufgeklärt werden.“
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