Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml zu Gröhes Landarzt-Vorschlägen
Huml fordert rasche Einberufung der vereinbarten Konferenz von Gesundheits- und Wissenschaftsministern zum „Masterplan Medizinstudium 2020“
Zu den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gegen einen Ärztemangel auf dem Land in der Ausgabe der Osnabrücker Zeitung vom Samstag, 12. Juli erklärt Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (Bamberg):
„Ich begrüße es sehr, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag gegen einen Ärztemangel auf dem Land nun zeitnah umsetzen möchte. Erfreulich ist, dass Minister Gröhe meine langjährige Forderung aufgegriffen hat, an möglichst allen Fakultäten der Universitäten einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin einzurichten. Hier ist Bayern bereits auf einem guten Weg mit zwei Lehrstühlen für Allgemeinmedizin in München und Erlangen-Nürnberg.
Ich fordere eine zügige Einberufung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern, um den angekündigten „Masterplan Medizinstudium 2020“ zu entwickeln. Denn wir brauchen rasch Maßnahmen für die Stärkung der Allgemeinmedizin und für mehr Praxisnähe im Studium. Die Universitäten sollten zudem ihre Möglichkeiten nutzen, Studienbewerber nicht nur nach der Abiturnote auszuwählen. Gut vorstellen kann ich mir auch eine Landarztquote, damit könnten verstärkt auch Bewerber berücksichtigt werden, die sich dazu verpflichten, nach ihrem Medizinstudium in einer unterversorgten Region zu arbeiten.
Gerade die Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren, die von Hausärzten betrieben werden, um die Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen zu erhalten, ist ein wichtiges Anliegen Bayerns. Dabei spielen auch Kommunen als Betreiber gerade in einem Flächenland wie Bayern eine wichtige Rolle.
Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Schaffung eines Innovationsfonds können neue Versorgungsformen im ländlichen Raum unterstützt werden. Bayern fordert hier ein Mitspracherecht für die Länder bei der Verwendung der Mittel.
Bayern wird sich insgesamt in dieses Gesetzgebungsverfahren intensiv einbringen.“
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